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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.36

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Berechnung Haftungswert gemäß Verordnung
über die Festlegung von
Haftungsobergrenzen –
Empfehlung

Aufbauend auf den Vorgaben gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen, LGBl. Nr. 39/2012
vom 13.04.2012 wird im Nachweis über den Stand an Haftungen per
31.12.2015 ein summierter Wert der Haftungen der Stadtgemeinde
Innsbruck in Höhe von € 84.811.205,75 angegeben.
Dieser von der Fachdienststelle berechnete Haftungswert war für die
Kontrollabteilung rechnerisch nicht nachvollziehbar. Bei nahezu allen
Haftungen ergaben sich Differenzen zwischen dem im Haftungsnachweis angegeben und dem von der Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung berechneten Haftungswert. Die zuständigen Sachbearbeiter der
MA IV wurden von der Kontrollabteilung im Detail über die Abweichungen informiert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die im Nachweis über die
von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen von der Fachdienststelle durchgeführte Berechnung des Haftungswertes je Haftung
vor dem Hintergrund der Hinweise der Kontrollabteilung zu überprüfen
und gegebenenfalls im nächstjährigen Haftungsnachweis zu korrigieren. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sicherte
im Anhörungsverfahren zu, die Empfehlung aufzugreifen und bei der
Erstellung des Rechnungsabschlusses 2016 umzusetzen.

Haftungen für Kredite
der SOWI - Investor Bauträger GmbH –
festgelegte
Risikoklasse –
Empfehlung

Zudem machte die Kontrollabteilung bei den ausgewiesenen Haftungen
der Stadt Innsbruck für die beiden Kredite der SOWI - Investor - Bauträger GmbH im Gesamtausmaß von € 5,2 Mio. darauf aufmerksam,
dass diese im Haftungsnachweis des Jahres 2015 mit der Risikoklasse
3 (dieser wäre bei der Berechnung des Haftungswertes der Risikofaktor
100 % beizulegen) versehen sind. Vor dem Hintergrund der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsverhältnisse dieser Gesellschaft bezogen auf die Stadt Innsbruck wäre die Haftung der Stadt für die beiden
Kredite nach Meinung der Kontrollabteilung in der Risikoklasse 2 zu
kategorisieren. Daraus würde sich ein Risikofaktor für die Berechnung
des Haftungswertes von 50 % ableiten lassen.
Die Kontrollabteilung empfahl, die von der Fachdienststelle im Haftungsnachweis per 31.12.2015 vorgenommene Kategorisierung der
Haftungen für die SOWI - Investor - Bauträger GmbH mit der Risikoklasse 3 in Verbindung mit ihrem Hinweis zu überprüfen. Gegebenenfalls sollte im nächstjährigen Haftungsnachweis eine diesbezügliche
Korrektur vorgenommen werden. Das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV sagte in seiner abgegebenen Stellungnahme zu,
den Hinweis der Kontrollabteilung aufzugreifen und die Empfehlung im
Rechnungsabschluss 2016 umzusetzen.

Berechnung Ausnutzung
(individuelle)
Haftungsobergrenze
der Stadt Innsbruck

Unter Berücksichtigung der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Abweichungen (nicht aktualisierte Darlehenssalden der Wasserwirtschaftsfondsdarlehen der IKB AG, fehlerhafte Berechnung der Haftungswerte durch die Fachdienststelle, Risikoklasse betreffend Haftungen der SOWI - Investor - Bauträger GmbH) ermittelte die Kontrollabteilung zum Stichtag 31.12.2015 einen Haftungswert in Höhe von insgesamt € 77.894.314,97.

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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