Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.37
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Dieser Betrag entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde Innsbruck – 64,74 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze. Im vorigen Jahr 2014 ergaben sich diesbezügliche
Werte von € 83.415.972,22 bzw. 72,77 %.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 03.11.2016
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 17.11.2016 zur Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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