Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.38
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(zu Punkt 11.)
Zl. KA-02966/2016
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES HORTWESENS
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Hortwesens eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 03.11.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 18.10.2016, Zl. KA-02966/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a Innsbrucker Stadtrecht 1975 (kurz IStR genannt) u.a. beauftragt, die Gebarung der Stadt
und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs.
2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder
auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74c IStR hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung des
Hortwesens vorgenommen.
Die Führung und Verwaltung der städtischen Schülerhorte oblagen
zum Prüfungszeitpunkt den in der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, Amt für Kinder, Jugend und Generationen angesiedelten Referaten Kinderbetreuungseinrichtungen und Pädagogische
Beratung und Entwicklung.
Prüfungsgegenstand
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
vorrangig auf die
Darstellung der für das Hortwesen definierten Aufgaben und Produkte,
Erläuterung wesentlicher Rechtsgrundlagen,
Kostenträgerergebnisse der städtischen Schülerhorte,
Abbildung der Schülerhorte in der städtischen Jahresrechnung,
Personalausstattung, besoldungs- und dienstrechtliche Stellung,
den Personaleinsatz etc.,
Vereinnahmung von Fördermitteln
gelegt.
Ziel und Gegenstand
der Prüfung
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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