Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.39
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Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
Vereinbarkeit von Beruf
und Familie
Auf Grundlage der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten elementaren Grundsätze bekennt sich das Land Tirol zum Recht auf eine
qualitätsvolle außerschulische Bildung, Erziehung, Betreuung und
Pflege für alle Kinder, unabhängig von deren soziodemographischen
Merkmalen.
In Übereinstimmung mit der vom Europäischen Rat im März 2000 festgelegten bzw. im Februar des Jahres 2005 „neu belebten“ LissabonStrategie, mit den im März 2002 geforderten Barcelona-Zielen und der
im März 2010 definierten Strategie Europa 2020 ist durch die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren,
Kinder zwischen drei Jahren und dem Vorschulalter sowie
Schulkinder,
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, somit eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen zu verfolgen und gleichfalls
die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben zu verringern.
Dem europäischen Gedanken folgend sollen Angebote zur Kinderbetreuung für die Zeit bereitgestellt werden, in der die Eltern eine Erwerbstätigkeit (Vollbeschäftigung) ausüben, zur „Erlangung eines Arbeitsplatzes eine Ausbildung absolvieren oder sich um einen Arbeitsplatz oder um eine Ausbildungsmöglichkeit zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bemühen“.
Darüber hinaus stellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen,
Kindergärten und Schülerhorte) eine maßgebende Investition in die
Entwicklung der Kinder dar. Sie gewähren eine dem Alter der Kinder
entsprechende Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege, dies insbesondere durch familienunterstützende und familienergänzende Angebote.
3 Aufbauorganisation
Organisationsstruktur
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen beherbergt seit
01.01.2016 die Referate Kinderbetreuungseinrichtungen, Pädagogische Beratung und Entwicklung, Kinder- und Jugendförderung sowie
zusätzlich das Referat Frauen, Familie und SeniorInnen und ist in der
Organisationsstruktur des Magistrates der Stadt Innsbruck als eines
von fünf Ämtern in der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport angesiedelt.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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