Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.40
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Aufgabenstellung
Produktbeschreibung
In der Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Innsbruck als Teil
der MGO sind alle jene Aufgaben aufgezählt, die vom Amt für Kinder,
Jugend und Generationen zu besorgen sind. In Bezug auf das Hortwesen sind dies insbesondere:
Führung und Verwaltung von städtischen Kindergärten und Horten,
insbesondere auch pädagogische Beratung und Entwicklung dieser
Einrichtungen
Vollziehung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, Dienst- und Fachaufsicht über das pädagogische und nicht
pädagogische Personal
Angelegenheiten der Ausstattung und Verwaltung von Kindergärten
und Horten, soweit nicht von der IISG wahrgenommen
Qualitätsentwicklung sprachlicher Förderung in Kindergärten und
Schülerhorten
In den Produktlisten der Stadt Innsbruck sind hinsichtlich der Aufgaben
der Referate Kinderbetreuungseinrichtungen und Pädagogische Beratung und Entwicklung insgesamt drei Produkte beschrieben, nämlich
Betreuung in Schülerhorten,
Qualitätsentwicklung sprachlicher Förderung in Kindergärten und
Schülerhorten sowie
Pädagogische Beratung in Kindergärten und Schülerhorten
4 Rechtliche Grundlagen
BundesVerfassungsgesetz
Gemäß Artikel 14 Abs. 4 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz fällt das
Hortwesen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, infolgedessen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Landesgesetzen und
-verordnungen finden.
Tiroler Kinderbildungsund Kinderbetreuungsgesetz
Mit dem Gesetz vom 30.06.2010 über die Kinderbetreuung in Tirol
(Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz – TKKG) sind das
ehemalige Tiroler Kindergarten- und Hortgesetz, die im Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz 2002 geregelte Tagesbetreuung durch Tagesmütter bzw. Tagesväter sowie die für Kinderkrippen, Spielgruppen und
Tageseltern geltenden Richtlinien in einem Landesgesetz zusammengefasst worden. Dadurch sollen die Durchgängigkeit und die Flexibilität
der Kinderbetreuung in Tirol (ausgenommen die schulischen Angebote)
verdeutlicht und verbessert werden.
Zudem unterstützt das TKKG die Anliegen der EU und regelt v.a. die
Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen,
Organisation, den Besuch, die Anforderungen an das Personal und
den Personaleinsatz sowie die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen und
fachlichen Anstellungserfordernisse der in Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzten pädagogischen Fachkräfte.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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