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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.43

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5 Kostenrechnung
Kosten und Erlöse

Im Kalenderjahr 2015 wies die städtische Kostenrechnung für alle
Schülerhorte einen Betrag von € 2.433.728 (2014: € 2.472.364) als
Gesamtkosten bzw. € 404.819 (2014: € 395.170) als Gesamterlöse
sowie € -621.810 (2014: € 591.150) als Umlagekosten(-erlöse) aus.
Somit errechnete sich für das abgelaufene Finanzjahr 2015 ein negatives Gesamtergebnis von € 1.407.100 (2014: € 1.486.038).
Die Stadt Innsbruck hatte sohin für das Haushaltsjahr 2015 pro Schülerhortkind im Schnitt einen finanziellen Abgang von rd. € 2.535 (2014:
€ 2.584) zu tragen. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen reduzierte sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr von 575
auf 555 (rd. 3,5%) Personen.
Der Kostenträgererfolg pro Betreuungskind war in beiden Haushaltsjahren bei rund der Hälfte der Kinderbetreuungseinrichtungen besser
als im Mittelwert der gesamten Schülerhorte. Der Unterschiedsbetrag
zwischen dem höchsten und geringsten Abgang pro Betreuungskind
betrug im Kalenderjahr 2015 rd. € 1.178 oder 59,1% bzw. im Kalenderjahr 2014 rd. € 1.410 oder 76,9%.
Der durchschnittliche Deckungsgrad sämtlicher Schülerhorte betrug im
Kalenderjahr 2015 rd. 22,3%, was eine geringfügige Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte bedeutet. Diese kostenrechnerische Kennzahl bringt den Grad der Deckung der Kosten (Gesamtkosten zzgl. Umlagekosten) durch die erzielten Erlöse zum Ausdruck.

Miet- u. Pachtzinse –
Empfehlung

Bei Durchsicht der Ergebnisse der Kostenträger der betreffenden
Schülerhorte für die Kalenderjahre 2015 und 2014 war für die Kontrollabteilung auffallend, dass eine Abweichung von rd. € 174 Tsd. bzw.
rd. € 161 Tsd. zwischen den Ergebnissen der städtischen Jahresrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung hinsichtlich „Miet- und
Pachtzinse“ bestand.
Dies war u.a. auf den Umstand zurückzuführen, dass in Einzelfällen
Mietaufwendungen auf referatsfremde oder inhaltlich unzutreffende
Kostenträger bebucht worden sind. Darüber hinaus wies in einem Fall
ein Kostenträger Mietaufwendungen auf, obwohl die dazugehörige
Kinderbetreuungseinrichtung seit dem Hortjahr 2006/2007 nicht mehr
in Betrieb ist.
Die Kontrollabteilung hat dem zuständigen Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft daher empfohlen, die bisher erfolgte kostenrechnerische
Verbuchung dieser Mietaufwendungen zu überprüfen und allenfalls zu
korrigieren.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sicherte im Anhörungsverfahren zu, in Abstimmung mit der Magistratsabteilung V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport und der IIG & Co KG die Mietaufwendungen entsprechend zu überarbeiten.

Mietenverrechnung –
Empfehlung

Darüber hinaus hielt die Kontrollabteilung fest, dass im Bereich der
Mietverträge bzw. -aufwendungen aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten von mehreren städtischen Dienststellen sowie ausgeglieder-

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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