Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.44
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ten Gesellschaften (IIG & Co KG und IISG) eine Reihe von Mängeln
organisatorischer, verwaltungstechnischer und auch kommunikativer
Art aufgetreten sind.
Infolgedessen hat die Kontrollabteilung angeregt, künftig eine vertiefende Zusammenarbeit, Koordination und Abstimmung zwischen den
beteiligten städtischen Fachdienststellen und den Immobiliengesellschaften der Stadt Innsbruck im Bereich der Mietenverrechnung anzudenken.
In ihrer Stellungnahme kündigte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft an, im Rahmen eines Koordinationsgespräches den Bereich
Mietenverrechnung neu zu organisieren.
Kostenstelle
„RL Kinderbetreuungseinrichtungen“ –
Empfehlung
Im Rahmen ihrer Einschau in die Kostenstelle „RL Kinderbetreuungseinrichtungen“ konstatierte die Kontrollabteilung, dass zum einen im
Kalenderjahr 2015 atypisch ein Betrag von rd. € 612 Tsd. als Kapitaltransferzahlung vereinnahmt worden ist.
Zum anderen wurde in den Kalenderjahren 2015, 2014 und 2013 unter
der Kostenartengruppe „Laufende Transferzahlungen“ Beträge von rd.
€ 137.238, rd. € 131.664 sowie rd. € 149.712 über die Voranschlagspost 1/249000-751101 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen –
Lfd. Transferzahlung Land, Tagesbetreuung, welche in der Anordnungsberechtigung des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen
lag, verausgabt.
Nach Einsichtnahme in die diesbezüglichen Buchungen der in Rede
stehenden Erlös- bzw. Kostenart stellte die Kontrollabteilung fest, dass
es sich einerseits um offenkundige Fehlbuchungen (schulische Tagesbetreuung – Infrastrukturmaßnahmen) und anderseits um den jährlich
vom Land Tirol ermittelten und an das Land Tirol abzuführenden Kostenbeitrag der Stadt Innsbruck für jene Kinder handelt, die bei Tagesmütter oder -väter betreut worden sind.
In diesem Zusammenhang sprach die Kontrollabteilung die Empfehlung aus, künftig sämtliche Einnahmen gemäß dem Verursachungsprinzip auf den hierfür bestimmten Kostenträgern auszuweisen sowie
den vom Land Tirol jährlich ermittelten Kostenbeitrag entsprechend
dem Kostenzurechnungsprinzip auf einem repräsentativen Kostenträger ordnungsgemäß darzustellen.
In seiner dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, eine Optimierung der kostenrechnerischen Zuordnung nach dem Verursacherprinzip in Abstimmung mit den
Fachdienststellen vorzunehmen.
Außerdem hat die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
im Anhörungsverfahren angekündigt, künftig den Kostenträger „Genehmigung der Tagesbetreuung“ bei der Verbuchung dieser laufenden
Transferzahlungen zu verwenden.
Verteilungsmethodik –
Empfehlung
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung nach einer stichprobenhaften Einschau in die Kostenstelle „Betreuung in Horten“ fest, dass für
die Kalenderjahre 2013 bis 2015 unter der Erlösartengruppe „Laufende
Transferzahlungen“ die jährlichen Förderungen vom Land Tirol für den
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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