Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.45

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Personalaufwand hinsichtlich des Einsatzes von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften in den Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie für den organisatorischen Mehraufwand für den Mittagstisch vereinnahmt wurden.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung gab die zum Prüfungszeitpunkt
in Anwendung gebrachte Verteilungsmethodik der Förderbeiträge nicht
die tatsächliche Höhe der Einnahmen pro Schülerhort wieder und wirkte sich in weiterer Folge auf das Ergebnis des jeweiligen Kostenträgererfolges aus.
In diesem Zusammenhang regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob
die derzeitige Aufteilung der in Rede stehenden Zuschüsse vom Land
Tirol im Hinblick auf eine betriebswirtschaftliche aussagekräftige Kostenträgerrechnung zweckmäßig erscheint.
Im Anhörungsverfahren erklärte die Leitung der MA V – Gesellschaft,
Kultur, Gesundheit und Sport, bei den künftigen Vorschreibungen der
betreffenden Förderungen vom Land Tirol die jeweiligen Kostenstellen
pro Betrieb anzuführen.
Adaptierung des
Verteilungsschlüssels –
Empfehlung

Das Gesamtergebnis der Kostenstelle „Betreuung in Horten“ wurde
unter Zugrundelegung eines vordefinierten Umlageschlüssels auf die
jeweiligen zehn Schülerhorte verteilt. Seit dem Kalenderjahr 2009 war
dieser Verteilungsschlüssel unverändert und betrug zum Prüfungszeitpunkt 10% für jeden Schülerhort.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung spiegelt der eben erwähnte Umlageschlüssel nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wieder, da sich die
zehn Schülerhorte im Personaleinsatz, in der Gruppenanzahl, in der
Kinderanzahl sowie in den Öffnungszeiten u.a.m. unterscheiden.
Aus diesem Grunde hat die Kontrollabteilung empfohlen, den Verteilungsschlüssel zu evaluieren und gegebenenfalls zu verändern.
Von der zuständigen Dienststelle wurde in ihrer Stellungnahme die
Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung zugesagt.

Kostenrechnerische
Erfassung der
Personalkosten –
Empfehlungen

Des Weiteren nahm die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Prüfung der kostenrechnerischen Erfassung der Personalkosten hinsichtlich der mit der Aufgabenerfüllung im Referat Kinderbetreuungseinrichtungen beschäftigten Verwaltungsmitarbeiter vor. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung der stundenbezogenen Funktionsmatrix mit der in Prozent
gerechneten Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger (bzw.
Kostenstellen) erkannte die Kontrollabteilung bei einigen Mitarbeiterinnen Verbesserungsbedarf.
Demzufolge hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, diese kostenrechnerischen Zuordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls die
Verteilung der Aufgabenzeiten in der Funktionsmatrix und als Folge
daraus die Zuordnung für die Kostenrechnung anzupassen.
In ihrer Stellungnahme informierte die MA V - Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, dass die von der Kontrollabteilung beanstandeten
kostenrechnerischen Zuordnungen überprüft und angepasst bzw. korrigiert werden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

8