Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.47
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Höhe der Tarife
für Schülerhorte
Ab dem Hortjahr 2012/2013 wurde die Möglichkeit eines ein- bis zweitägigen Hortbesuchs eingeführt und ein diesbezüglicher Tarif in der
Höhe von monatlich € 40,00 festgesetzt. Für den „regulären“ Hortbesuch (drei bis fünf Tage pro Woche) wurde ein gegenüber dem Vorjahr
um € 43,00 bzw. 42,2% reduzierter monatlicher Betrag von € 59,00 in
Rechnung gestellt.
Für das Betriebsjahr 2014/2015 ist eine Valorisierung der Tarife im
Ausmaß von € 0,60 oder 1,5% (ein- bis zweitägiger Hortbesuch) sowie
€ 1,00 oder rd. 1,7% (drei- bis fünftägiger Hortbesuch) vorgenommen
worden, um die inflationär bedingte Verschlechterung des Kostendeckungsgrades einzubremsen.
Mit Verweis auf eine geplante Gebührenbremse des Bundesministeriums für Finanzen wurde für das Hortjahr 2016/2017 eine Valorisierung
der Hortbeiträge um rd. 10,8% oder € 4,40 (ein- bis zweitätiger Hortbesuch) bzw. rd. 8,3% oder € 5,00 (drei- bis fünftägiger Hortbesuch) vom
Amt für Kinder, Jugend und Generationen vorgeschlagen und vom StS
zugestimmt.
Tarif
Sommerbetrieb
Für die Betreuung der Kinder in den Sommermonaten wurde mit Beschluss des StS vom 11.04.2007 ein bis zum Hortjahr 2016/2017 unverändert gebliebener Tarif in Höhe von € 25,00 pro Woche und Kind
festgelegt.
Auswärtigenzuschlag
Für nicht in Innsbruck ansässige und einen städtischen Schülerhort
besuchende Kinder wurde zum Prüfungszeitpunkt ein so genannter
Auswärtigenzuschlag von 100% sowohl für die Betreuung im laufenden
Hortjahr als auch für die Betreuung im Sommerbetrieb verrechnet.
Tarifgestaltung –
Empfehlung
Im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung wurde festgestellt, dass die
Höhe der privatrechtlichen Entgelte jährlich vom StS beschlossen worden ist, wenngleich diese Aufgabe dem GR obliegt. Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, privatrechtliche Entgelte der Stadt Innsbruck
grundsätzlich im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes
durch den GR genehmigen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen und die Kindergarten- und Horttarife dem
GR zur Beschlussfassung zu übermitteln.
Ermäßigungsrichtlinien
Die Gewährung von Ermäßigungen im Zusammenhang mit Hortbeiträgen ist im Beschluss des StS vom 30.06.1999 begründet. Die Ermäßigungsrichtlinien basieren auf dem jährlich valorisierten Ausgleichszulagenrichtsatz nach den Bestimmungen des ASVG und den errechneten
IFES-Faktoren (Institut für empirische Sozialforschung), die auf den
Status „Ehe- und Lebensgemeinschaften“ bzw. „AlleinerzieherInnen“
sowie auf die Anzahl der Kinder Rücksicht nehmen. Die Einkommensgrenze ist das jeweils gewichtete Pro-Kopf-Einkommen und wird mit
den vorgegebenen IFES-Faktoren in Relation gebracht.
Tarifsystem
Das Tarifsystem besteht aus vier Kategorien und setzt sich aus dem
Tarif 1 (Vollzahler), Tarif 2 (33% Ermäßigung), Tarif 3 (66% Ermäßigung) und Tarif 4 (100% Ermäßigung) zusammen.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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