Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.62

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Personalwesen wurde ausnahmsweise den Assistenzkräften und pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche
Mehrstunden gegen finanzielle Abgeltung zu leisten.
7.10.4 Assistenzkräfte mit vertraglicher Sondervereinbarung
„Ferienregelung“
Regelung
Ferialeinsatz

Unter Assistenzkräfte mit vertraglicher Sondervereinbarung „Ferienregelung“ versteht man jene städtischen Bedienstete, die (wie pädagogischen Fachkräfte) während der Zeiten außerhalb des Kindergartenjahres keine Dienstleistung im Schülerhort verrichten müssen.
Dafür wurde ihnen unter Beibehaltung ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes das Monatsentgelt jahresdurchgängig herabgesetzt
und zwar unter der Annahme, dass in dem Kinderbetreuungsjahr insgesamt 60 Ferientage vorlagen. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung
der dem Dienstvertrag zugrunde gelegten 60 Ferientage, wurde der
Assistenzkraft für diese Tage Zeitausgleich oder eine finanzielle Abgeltung gewährt. Unabhängig davon wurde vereinbart, dass die Bediensteten bei dienstlicher Notwendigkeit jederzeit zur Dienstleistung herangezogen werden können.

Sommerbetrieb 2015

In der Sommerbetreuung 2015 haben insgesamt fünf Assistenzkräfte
mit vertraglicher Sondervereinbarung „Ferienregelung“ aufgrund dienstlicher Notwendigkeit zusätzliche Betreuungsstunden verrichtet. Davon
hat ein Beschäftigter über sein vertragliches Beschäftigungsausmaß
hinaus weitere Arbeitsstunden geleistet.
Auch in diesem Fall wurde die Handlungsweise vom Amt für Kinder,
Jugend und Generationen damit begründet, dass für die in Rede stehende Ferienbetreuung aufgrund zahlreicher Elternkarenzstände eine
Personalknappheit vorlag.
7.11 Kinderzahlen in der Ferienbetreuung

Kinderzahlen
Weihnachtsferien

Im Hortjahr 2013/2014 gab es für die Betreuung in den Weihnachtsferien insgesamt 14 Anmeldungen (je sieben Kinder für den Schülerhort
Kinder am Tivoli und Domanigweg) und im Hortjahr 2014/2015 eine
Erhöhung der Anmeldungen auf 31 Kinder (22 Kinder für den Schülerhort Kinder am Tivoli und neun Kinder für den SH Domanigweg).
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung über die Tatsache, dass
von den angemeldeten Kindern jeweils nur ein geringer Teil die betreffenden Kinderbetreuungseinrichtungen aufsuchte. Im Schülerhort Domanigweg haben im Betreuungsjahr 2014/2015 nur zwei Kinder die
Vormittags- und kein einziges Kind hat die Nachmittagsbetreuung in
den Weihnachtsferien in Anspruch genommen. Auch im Schülerhort
Kinder am Tivoli zeigte sich ein ähnliches Bild, da von den 22 zu betreuenden Kindern im Schnitt nur vier Kinder vormittags- und nachmittags anwesend waren.

Kinderzahlen
Osterferien

Auch in den Osterferien stellte sich eine vergleichbare Situation dar, da
auch für diese schulfreie Zeit erheblich mehr Kinder ihren Besuch in
einer der vorhin genannten Kinderbetreuungseinrichtungen in Aussicht
stellten, als dann effektiv die ganztägige Betreuung wahrnahmen. Die
Anmeldungszahlen für das Hortjahr 2014/2015 lagen bei insgesamt 37

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

25