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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.65

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Die Förderung des Landes Tirol für Gemeinden als Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen bestand zum einen aus einem Beitrag
zum Personalaufwand für den Einsatz von pädagogischen Fachkräften
und Assistenzkräften mit Ausnahme von Stützkräften im Ausmaß des
Mindestpersonaleinsatzes.
Zum anderen wurde vom Land Tirol der organisatorische Aufwand gefördert, welcher im Zusammenhang mit dem Angebot bzw. den Verwaltungstätigkeiten für die Verabreichung eines Mittagessens in einer
Hortgruppe (Zuschlag Mittagessen) angefallen ist.
Förderabwicklung

Die Berechnung des Beitrages zum Personalaufwand für den Einsatz
von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften sowie des Zuschlages für die eben beschriebene Mehrleistung ist vom Land Tirol
durchgeführt worden.
Die dafür erforderlichen Informationen waren dem Land Tirol auf digitalem Weg entweder zu Beginn des Betreuungsjahres (im Rahmen der
Eröffnungsmeldung) oder im Zuge der Befüllung des Abrechnungsformulars in Form eines Excel-Files zu übermitteln.
8.1.1 Beitrag zum Personalaufwand für den Einsatz von
pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften

Berechnungsmethode
Beitrag zum
Personalaufwand

Für die Berechnung des Beitrages zum Personalaufwand für den Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften in den städtischen Kindergärten und Schülerhorten wurde, vereinfacht dargestellt,
in den Jahren 2011 bis einschließlich 2013 zunächst das Verhältnis
zwischen den halbtägigen Öffnungszeiten sowie den ganztägigen und
ganzjährigen Öffnungszeiten aller Kinderbetreuungsgruppen gebildet.
In weiterer Folge wurde die Summe der tatsächlich in einem Kalenderjahr angefallenen Personalkosten einer Gemeinde den erwähnten Kategorien an Öffnungszeiten zugeordnet.
Im Anschluss daran sind diese Beträge um die von den Eltern für die
Kinderbetreuung geleisteten Entgelte (Elternbeiträge) reduziert worden.
Der Beitrag des Landes Tirol zu dem sich daraus ergebenden ungedeckten Personalaufwand der Stadt Innsbruck belief sich im Förderzeitraum 2011 bis 2013 gleich bleibend auf 50% für die halbtägige und
65% für die ganztägige und ganzjährige Betreuung.
Ab dem Förderjahr 2014 wurde auch der Personalaufwand für die außerhalb der halbtägigen Wochenöffnungszeiten geleistete Betreuung
(ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten) vom Land Tirol (nur
mehr) mit 50% des ungedeckten Personalaufwandes bezuschusst.

Beitrag zum
Personalaufwand –
Empfehlungen

Im Hinblick auf die Ermittlung des tatsächlichen Auszahlungs- bzw.
Förderbeitrages 2011 bis 2013 konnten von der Kontrollabteilung aus
den ihr vorgelegten Unterlagen nachstehende, in Euro ausgewiesene
Beträge entnommen werden:

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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