Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.68
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lichen Anzahl von bis zu 15 verabreichten Mittagessen am Tag der
Zuschlag ein Mal, von durchschnittlich 16 bis 30 verabreichten Mittagessen am Tag der Zuschlag zwei Mal usw.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zuschlages Mittagstisch ist das jeweilige Jahresentgelt (vormals 5% vom Jahresentgelt)
eines Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 6 der Entlohnungsgruppe ki nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz.
Beitrag Mittagstisch –
Empfehlung
Die Einschau in die diesbezüglich der Kontrollabteilung zur Verfügung
gestellten Prüfungsunterlagen zeigte, dass sich die Förderbeiträge
2011 bis 2014 nach der ursprünglichen Berechnungsmethode und auf
Basis der mittels Eröffnungsmeldung dem Land Tirol bekanntgegebenen durchschnittlichen Anzahl an verabreichten Mittagsessen errechneten. Dabei wurde die durch das Referat Kinderbetreuungseinrichtungen erklärte Anzahl an verabreichten Mittagessen (Kindergärten und
Schülerhorte) durch den Teiler „15“ dividiert und der Wert des Quotienten mit der Bemessungsgrundlage (5% des definierten Jahresentgeltes) multipliziert.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung wäre der geleistete organisatorische Mehraufwand für die Verabreichung eines Mittagessens je Betreuungsgruppe einer Betreuungseinrichtung und nicht nach einer vom
Land Tirol zu Grunde gelegten durchschnittlichen Anzahl von 15 verabreichten Mittagessen je Kinderbetreuungsgruppe zu ermitteln gewesen.
Unter Anwendung des vom Land Tirol für die Berechnung erlassenen
Zuschlages (Multiplikator bzw. Prozentsatz) und der von der Kontrollabteilung ausgelegten Berechnungsmethode (Multiplikator bzw.
Prozentsatz je Kinderbetreuungsgruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung) hätten sich für die Verabreichung von Mittagessen nachstehende
Zuwendungen ergeben. Die Berechnung der Kontrollabteilung für das
Jahr 2015 basierte auf dem ursprünglichen Berechnungsmodell sowie
auf einer vom Land Tirol im Zuge der Prüfung erhaltenen Auskunft über
die Höhe der Bemessungsgrundlage. Sämtliche Beträge sind in Euro
ausgewiesen.
Kindergärten und
Schülerhorte
2015
2014
2013
2012
2011
Berechnung
Land Tirol
88.547,60
89.472,20
89.182,80
95.247,60
85.562,82
Berechnung
Kontrollabteilung
110.321,60 106.789,40 113.248,00 119.059,50 103.218,64
Mindereinnahmen
21.774,00
17.317,20
24.065,20
23.811,90
17.655,82
Für den Fall, dass sich die angesprochene Dienststelle der Ansicht der
Kontrollabteilung anschließt, wurde angeregt, die Vereinnahmung möglicher, zusätzlicher Fördermittel vom Land Tirol (auch rückwirkend)
anzustreben.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport mit, dass in einem „Telefongespräch im Juli 2016 von
der Sachbearbeiterin der Abteilung Bildung klargestellt“ worden sei,
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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