Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.76

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Bauliche Maßnahmen
Schülerhorte

Anträge für die Förderung von Neu- und Erweiterungsbauten sind vor
Baubeginn, jene für Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen
(erst) nach Vorliegen der Schlussrechnung einzureichen.
Im Allgemeinen wird die IIG & Co KG mit Neu- und Erweiterungsbauten
sowie Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen im Bereich der
Schülerhorte beauftragt. Diese gab auf eine diesbezügliche Anfrage hin
bekannt, dass im Bereich der städtischen Schülerhorte in den letzten
sechs Jahren keine baulichen Maßnahmen im Sinne der in Rede stehenden Richtlinie für die Stadt Innsbruck durchgeführt bzw. abgewickelt worden sind.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 03.11.2016
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 17.11.2016 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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