Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.96
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B)
andererseits übereignet Josef Painer (derzeit ist grundbücherliche Eigentümerin Margit Painer; in diesen Tagen wird ein notarieller
Übergabevertrag erstellt und abgeschlossen, sodass in Kürze der Sohn
Josef Painer Eigentümer sein wird) im Gegenzug aus seinem Grundstück 36 KG Arzl die im vorliegenden
Plan II gelb dargestellte
Tauschfläche von zirka 243 m2 an die Stadt Innsbruck.
Dafür gelten nachstehende Konditionen:
a) Beide Vertragsteile einigen sich auf das Gutachten des Architekten Dipl.-Ing. Peter Tischler vom 15.4.2002, danach beträgt der
Wert
- des Objektes Johannesgasse 3 einen in nicht öffentlicher Sitzung
zu referierenden Betrag (siehe Seite 20 des Gutachtens)
- und der Wert der Fläche für die Friedhofserweiterung einen in
nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden Betrag. (siehe Seite 25
des Gutachtens).
Damit errechnet sich ein Überling zugunsten der Stadt Innsbruck in
nicht öffentlicher Sitzung referierenden Höhe. Dieser Geldbetrag ist
binnen Monatsfrist nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
b) Beide Vertragsteile sichern sich hinsichtlich des Kauf- bzw.
Tauschobjektes die Freiheit von grundbücherlichen Belastungen
und von Bestandrechten ausdrücklich zu.
c) Die Kosten der notwendigen Vermessung und des Teilungsplanes
hinsichtlich Grundstück 36 KG Arzl (Friedhofserweiterung) trägt
die Stadt Innsbruck. Ansonsten trägt jeder Vertragsteil die auf seinen Grunderwerb entfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren.
d) Sofern die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung durch die Stadt Innsbruck gewünscht wird, hat der Vertragspartner eine Verwaltungspauschale von 1,2 % des Tauschwertes
(Überling) zu bezahlen.
Weiterer Tausch- bzw. Kaufvertrag Stadt Innsbruck/Leismüller Brigitte
Sofern der unter A) formulierte Beschluss gefasst wird, schließt die
Stadt Innsbruck im Eigentum der Teilfläche aus Grundstück 36 mit
Brigitte Leismüller als Eigentümerin des Grundstückes 27 KG Arzl
ein weiteres Rechtsgeschäft ab, nämlich in der Form, dass die Stadt
Innsbruck den
als Sonderfläche "Friedhof" ausgewiesenen Teil von
zirka 175 m2 gegen eine zirka 60 m2 und als Zufahrt für die Liegenschaft Leismüller
vorgesehene Fläche tauscht über den Überling von
zirka 115 m2 zu einem in nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden
Preis kauft.
GR-Sitzung 27.2.2003