Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.97

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Daraus errechnet sich ein Überling zugunsten Brigitte Leismüller in
der Höhe von einem in nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden Betrag. Auch für dieses Rechtsgeschäft gilt, dass beide Vertragsteile die
Freiheit von grundbücherlichen Belastungen und von Bestandrechten
ausdrücklich zusagen.
Die Teilung und Vermessung übernimmt die Stadt Innsbruck.
Der Überling ist binnen Monatsfrist nach beidseitiger beglaubigter
Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
Für beide Rechtsgeschäfte gilt, dass die Mag.-Abt. IV, Vertragswesen,
beauftragt wird, die Angelegenheit im Detail auszuverhandeln und die
Sache bis zur Grundbuchsreife voranzutreiben.
Bei dem Projekt Johannesgasse 3 betrifft es den alten Kindergarten. Mit
diesem Kauf bzw. Verkauf war noch anderes verbunden und es ist gleichzeitig eine Arrondierung. Es ist dies ein Grundstückskauf zur Erweiterung
des in der Nähe liegenden Friedhofes, der wiederum mit einem kleinen
Grundstückskauf verknüpft war, um den Zugang zu dem anderen Grundstück zu gewährleisten. Dies ist ein Tausch, Kauf sowie ein Gegenkauf.
Den Eigentümern hat es mit dem Abschluss dieses Geschäftes
sehr geeilt, da diese Familie einen schwer behinderten Sohn hat und dieses
Haus behindertengerecht adaptieren möchte, damit im unmittelbaren Nahbereich auch weiterhin eine entsprechende Pflege gewährleistet ist.
Im Zuge der Verhandlungen hat sich herausgestellt, dass die
Stadt Innsbruck in Zukunft von dieser Familie noch ein weiteres Grundstück benötigt. Ich bedanke mich bei Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid und
StR Dr. Gschnitzer, dass man noch diese zusätzliche Option und Bedingung in den Vertrag aufgenommen hat. Dieses Rechtsgeschäft liegt heute
in der Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung vor.
Die Vereinbarung über die Straßengrundabtretung des zirka
2,5 m breiten Grundstreifens südlich der Arzler Straße ist bereits unterschrieben und wird in der nächsten Sitzung des Stadtsenates behandelt. Die
genaueren Konditionen werden in der nicht öffentlichen Sitzung bekannt
gegeben.

GR-Sitzung 27.2.2003