Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.52
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Menschen der Stadt Innsbruck und nicht des Innsbrucker Sozialfonds (ISF)
ist. Alt-Bgm. DDr. van Staa hat damals aus steuertechnischen Gründen den
Vorschlag gemacht, dass die Vergabe vom Innsbrucker Sozialfonds (ISF)
erfolgt. Natürlich hat erstens das Primat der Stadtsenat, zweitens der Gemeinderat und erst dann der Vorstand den Schlussbericht erhalten. Wobei
GR Dr. Ratz ja ein Bevorzugter bzw. Privilegierter war, da alle Mitglieder
des Gemeinderates erst nach Abschluss der Arbeiten der Projektgruppe den
Schlussbericht erhalten haben. Mich verwundert das eigentlich sehr, aber
ich nehme das zur Kenntnis.
GR Linser spricht immer wieder an, dass für Einkommensbezieher mit einem geringen Einkommen alles gratis sein muss. Ich glaube
schon, dass es richtig ist, einen kleinen Mindestbetrag zu verlangen. Vielleicht hat GR Linser in einem Punkt Recht: Es ist noch mit dem Land Tirol
abzustimmen, dass man quasi einen unteren Plafond einzieht und jedenfalls
ein Mindestbetrag für Miete und Lebenshaltung verbleiben muss. Wenn
dieser Plafond erreicht ist, soll kein Selbstbehalt verlangt werden. Das
hängt unter Umständen auch mit der Sozialhilfe zusammen, weil die Sozialhilferegelung für den ambulanten Bereich hier verbesserungswürdig ist.
Die Frau Bürgermeisterin hat natürlich, wenn GR Linser immer die Zuckerln von anderen Städten heraussucht, völlig Recht, dass man
die Gesamtstruktur anschauen muss. In der Stadt Linz ist es beispielsweise
so, dass die Stadt in vier oder fünf Sektoren aufgeteilt ist und einer sozialen
Trägerschaft zugeordnet ist. Dort kann man sich nicht aussuchen, ob man
bei der Caritas, den Johannitern oder bei der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) sein möchte, sondern das wird zugeordnet.
Man hat also keine Wahlmöglichkeiten. Ein wichtiger Grundsatz war immer, dass man sich doch das Gesamtpaket und die Gesamtstruktur betrachten muss.
Was den Zusatzantrag von der Liste Rudi Federspiel - Freie
Liste anlangt, gilt all das, was im Sozialplan für ältere Menschen der
Landeshauptstadt Innsbruck steht, auch für Personen unter 60 Jahren. Ich
habe mir beispielsweise vorbehalten, dass ich für solche Personen eine
ausdrückliche Zustimmung geben muss. Jedes Monat, ja fast jede Woche
sind es immer mehr Personen, wo ich auf Grund der Krankheitssituation
GR-Sitzung 20.11.2003