Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.75
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3. Die Finanzierung in der Höhe von € 1 Mio soll im 6. Privatbahn-Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008 abgedeckt werden.
Der Bundesanteil von 53 % wird je zur Hälfte vom Land Tirol und der
Stadtgemeinde Innsbruck (€ 265.000,-- je Gebietskörperschaft) vorfinanziert (gegen StR Dr. Pokorny-Reitter hinsichtlich Vorfinanzierung).
4. Bei der Beschaffung der Fahrbetriebsmittel wird in Abstimmung mit
dem Land Tirol im Hinblick auf die geplante Regionalbahn von einer
Breite von 2,40 m ausgegangen. Die damit als notwendige Voraussetzung verbundene Verlegung der Schienenanlage in der Andreas-HoferStraße mit Investitionskosten in der Höhe von € 2,2 Mio werden in das
Investitionsprogramm der Straßenbahnausbauvariante 2 aufgenommen,
wobei eine Drittelbeteiligung von der Stadtgemeinde Innsbruck, dem
Land Tirol und dem Bund angestrebt wird.
Dieses Straßenbahnkonzept Innsbruck wird uns noch einige Zeit begleiten.
Vor allem deshalb, weil in den einzelnen Bauabschnitten es immer wieder
Extraverhandlungen und neue Fakten gibt, die ein Zusammenwirken mit
den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) - was zurzeit nicht einfach ist -,
der Projektleitung des Hotels am Bahnhof, dem Verkehrsverbund Tirol
(VVT), mit der Mag.-Abt. III, Planung und Baurecht und letztendlich mit
jenen, welche die finanziellen Bedingungen ausverhandeln, erfordern.
Wir sprechen heute erstens über die Neugestaltung des Südtiroler Platzes im Hinblick auf den Ausbau der Straßenbahn. Die Variante 2
ist jene komfortable und teure Variante, die wir für die Stadt Innsbruck unter Berücksichtigung der Lokalbahn Hall - Innsbruck - Völs (Kranebitten)
ausgesucht haben. Das bedeutet eine Lokalbahn innerhalb unserer Stadtgrenzen, welche in das Regionalbahnkonzept eingebettet ist und die Herstellung eines dritten, weiteren Gleises in Nord-Süd-Richtung.
Dieser Fakt ist durch den Beschluss aufgetreten, das Straßenbahnkonzept Innsbruck innerhalb dieses Regionalbahnkonzeptes zu konzipieren, weil uns das wiederum jenen berüchtigten Schlüssel ermöglicht,
damit sich der Bund, das Land Tirol sowie die Stadt Innsbruck an den Kosten beteiligen.
Der Punkt 2. betrifft die Anbindung der Stubaitalbahn (Gleisanlagen) an das Stadtnetz im Bereich des Südtiroler Platzes. Dies muss im
Rahmen der Baumaßnahmen implementiert werden, da ein nachträgliches
Aufgraben des Busbahnhofes natürlich unglaubliche Kosten verursachen
GR-Sitzung 20.11.2003