Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.78
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ger auch anwesend und ich bin davon überzeugt, dass das verhandelte Paket ein sehr gutes ist.
GR Mag. Fritz: Diese Maßnahme ist natürlich grundvernünftig, weil das Schlimmste was uns passieren könnte, ist, dass jetzt der Bahnhofsvorplatz fertig gestellt wird und wir diesen drei Jahre später wieder
aufgraben müssen. Den öffentlichen Aufschrei möchte ich nicht hören.
Die Umplanungen gehen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes
hinsichtlich der Linienführung der Stubaitalbahn auf Wünsche der Gesamtverkehrsplanung des Landes Tirol zurück. Nachdem es vom Land Tirol eine Zusage gibt, dass zukünftig die Kosten für die Stubaitalbahn im Großen
und Ganzen übernommen werden, wird wohl auch das Bestellprinzip gelten. Was das Land Tirol als Besteller haben möchte und bezahlt, ist auch zu
machen. Die Stadt Innsbruck wird also nicht drum herum kommen.
Die Frau Bürgermeisterin hat angesprochen, dass dies auch für
den Bereich des Hotels am Bahnhof Änderungen bringt. Trotzdem werden
wir heute einen Bebauungsplan beschließen, der diese Änderungen noch
nicht enthält. Ich sage dies jetzt aus gutem Grund, da ich mir später bei
dem Beschluss des Bebauungsplanes eine Wortmeldung erspare.
Der Investor hat zugesagt, dass er seine Planungen auf diese
neue Situation der Lokalbahn Hall - Innsbruck - Völs (Kranebitten) einstellen wird. Wenn wir jetzt aber einen Bebauungsplan neu erarbeiten und als
zweite Version auflegen, dann dauert es bis zum Eintritt der Rechtskraft,
die für den Investor sehr wichtig ist, wieder sehr lange. Daher ist es besser,
den Bebauungsplan in der alten Version - in Kenntnis der Zusage des Investors, dass er nicht so baut, sondern an die neue Straßenbahnführung adaptiert - heute zu beschließen, damit der Investor Rechtssicherheit für sein
Bauprojekt hat.
Die anderen Dinge, die in diesem Beschluss mit eingepackt
sind, gehen letztlich auf das Land Tirol zurück. Wenn sich das Land Tirol
eine Regionalbahn mit einer Breite von 2,40 m als Mitfinancier wünscht,
dann wird die Stadt Innsbruck nicht aus Bestemm auf einer Breite von
2,20 m bestehen können. Dies wird aber in einigen Straßen zu Konsequenzen führen. Wenn in diesem Zusammenhang bei beiden Maßnahmen zusätzliche Umfahrungs- bzw. Abbiegemöglichkeiten entstehen, sind das hin-
GR-Sitzung 20.11.2003