Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.115
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lung zu danken, denn eine solche umfangreiche Prüfung lässt sich in derart
kurzer Zeit nicht so einfach bewerkstelligen.
Die Pause war für einen Applaus für die Kontrollabteilung gedacht. (Beifall)
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich habe gedacht, die Lobrede würde
noch weiter gehen.)
Ich bin mit dem Lob schon fast am Ende, aber noch nicht ganz. Ich fasse
den Bericht im Namen des Kontrollausschusses als Stellvertreter der Obfrau, in einem Satz zusammen und stelle fest, dass die Rechnung für das
Jahr 2002 ordentlich abgewickelt worden ist. Es ist alles gemäß den Beschlüssen erfolgt. Naturgemäß kann man über die Weisheit von Beschlüssen je nach Partei, der man angehört, unterschiedlicher Meinung sein.
(Bgm. Zach: Das ist aber nicht der Sinn der Sache.)
Das hat die Kontrollabteilung nicht zu prüfen. Es ist alles gesetz- und
beschlussmäßig abgewickelt worden. Kleine Ausnahmen sind begründet,
zum Beispiel in einem Unterschied der rechtlichen Festlegungen zwischen
der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, BGBl.
Nr. 787/1996 i. d. F. BGBl. II Nr. 400/1997 und dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR), LGBl. 53/1975, in Bezug auf die
Fristen. Die Stadt Innsbruck steht immer schon auf dem Standpunkt, dass
nicht die Frist der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, BGBl. Nr. 787/1996 i. d. F. BGBl. II Nr. 400/1997, sondern die
Frist des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR),
LGBl. 53/1975, für die Auslaufmonate zur Abwicklung der Gebarung des
Vorjahres die maßgebliche ist.
Mit solchen kleinen Ausnahmen ist alles gesetzmäßig abgelaufen. Im Großen und Ganzen wird allen beteiligten Ämtern der Stadt Innsbruck ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Die Beanstandungen halten sich
sowohl quantitativ als auch qualitativ in einem kleinen Rahmen.
Der Antrag auf Entlastung bezieht sich auf Alt-Bgm.
DDr. van Staa für seine Amtszeit bis Oktober 2002 und für die Frau Bürgermeisterin für ihre Amtszeit von der Amtsübernahme bis zum Ende des
Jahres 2002.
GR-Sitzung 20.11.2003