Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.126

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- 1588 -

auf Entlastung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin gemäß § 73
Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975.
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses wird zur
Kenntnis genommen.
B:
Der Antrag des Kontrollausschusses vom 11.11.2003 wird angenommen.

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 9.10.2003 und 6.11.2003.

18.

III 5142/2003
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HÖ - Ö1, Hötting, Bereich nördlich
Schlotthofweg Haus Nr. 3 (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit gegen eine Stimme der Innsbrucker Grünen,
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HÖ - Ö1, Hötting, Bereich nördlich Schlotthofweg Haus Nr. 3 (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2001 zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
GR Mag. Fritz: Um Zeit zu sparen, möchte ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt samt dem Tagesordnungspunkt über den zugehöGR-Sitzung 20.11.2003