Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.128
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- 1590 -
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. MÜ - Ö2, Mühlau, Bereich Otto-Winter-Straße - Ecke FerdinandWeyrer-Straße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2001 zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Wie GR Mag. Fritz bereits gesagt hat, geht es um die Verlegung des Spielplatzes in Mühlau. Bestrebungen dazu waren schon im Rahmen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) im Gange, Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat sich sehr engagiert, um eine sehr gute Spielplatzlösung zu
erreichen. Diese müssen wir jetzt auch nachvollziehen.
Ich möchte mich für das Engagement der Frau Bürgermeisterin bedanken. Letzten Endes konnte dieses Anliegen der Mühlauer Bevölkerung gemeinsam umgesetzt werden. Wir müssen den Plan nachvollziehen.
Bgm. Zach: Das war nicht ganz einfach, weil sich die zwei
Partner nicht besonders gut verstanden haben. Deswegen war das völlig
falsch, was GR Ing. Krulis diesbezüglich gesagt hat. Letztendlich ist es
günstig ausgegangen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihre Bemühungen.
(GR Mag. Fritz: Man muss auch dem Grundeigentümer danken.)
B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 6.11.2003 wird angenommen.
GR-Sitzung 20.11.2003