Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.130

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chungen vorgenommen. Nun soll im Rahmen dieses Projektes oder dieses
Planes der Schritt für ein nächstes Wohnprojekt ermöglicht werden.
GR Hafele: Ich halte es für eine bodenlose Frechheit von GR
Mag. Fritz, uns zu unterstellen, dass es sich um eine Gefälligkeitswidmung
handelt.
Ich muss dazu sagen, dass die Umwidmung der ersten Baustufe in die zweite Baustufe schon erfolgt ist, bevor das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) beschlossen worden ist; es gab eine Wohlmeinung des Bau- und Projekt-Ausschusses. Ich habe seinerzeit im Bau- und
Projekt-Ausschuss gefragt, wie sich diese Widmung mit dem Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) vereinbaren lassen wird. Daraufhin wurde mir dezidiert gesagt, das sei für ein derart großes Bauvorhaben überhaupt kein Problem. Jetzt von einer Gefälligkeitswidmung zu sprechen,
halte ich für eine bodenlose Frechheit.
Zweitens wird immer das untaugliche Argument vorgebracht,
dass im Stadtteil Igls bereits ein Baulandüberschuss besteht. Dieses Argument zieht überhaupt nicht. Es gibt niemanden, der heutzutage gewidmeten
Baugrund innerhalb der Baugrenzlinien gegen ein Grundstück außerhalb
der Baugrenzlinien eintauscht.
GR Mag. Fritz hat unterschwellig zu verstehen gegeben, dass
es sich bei diesem Projekt nicht um sozialen Wohnbau handelt. Gleichzeitig will man das Dorf in der Stadt haben, den dörflichen Charakter erhalten.
Man muss einmal grundsätzlich überlegen, dass ein so genanntes Dorf in
erster Linie von der einheimischen Bevölkerung geprägt wird und nicht
von der Baustruktur. Die Einheimischen, die lokalen Vereine und die Menschen, die hier leben, machen die dörfliche Struktur aus.
Die Äußerung von GR Mag. Fritz ist eine bodenlose Frechheit, die ich mir einfach nicht gefallen lasse.
(GR Mag. Fritz: Ich nehme den Zorn zur Kenntnis und bleibe bei meiner
Meinung.)
GR Ing. Krulis: Man muss die Sache ganz nüchtern betrachten. Es ist richtig, dass gemäß dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) im Bereich der Stadtteile Igls und Vill ein Baulandüberhang im

GR-Sitzung 20.11.2003