Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.174
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1636 -
32.5
Zu Zl. I-OEF 18/2002
Zu Zl. I-OEF 19/2002
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH
(IVB), Ermäßigung für Frühpensionisten sowie Gratisbenützung für blinde Menschen im öffentlichen Verkehr, Prüfung, Stellungnahmen und Konkretisierung
des Beschlusses des Stadtsenates (GR Linser)
GR Linser: Ich stelle folgende Anfrage:
"Die Frau Bürgermeisterin möge folgende Fragen beantworten:
Die beiden am 19.3.2002 eingebrachten Anträge bezüglich Gratisbenützung der öffentlichen Verkehrsmittel durch blinde Menschen, sowie Fahrpreisermäßigungen für Frühpensionistinnen wurden an den Stadtsenat
verwiesen.
In der Sitzung des Stadtsenates vom 12.6.2002 wurden diese Anträge in
der Folge an die Mag.-Abt. V, Soziales, zur weiteren Prüfung verwiesen.
Am 16.5.2003 wurde per Schreiben der Mag.-Abt. I mitgeteilt, dass die
beiden gegenständlichen Anträge von GR Linser vom 19.3.2002 im Zusammenhang mit dem beiliegenden Stadtsenatsbeschluss vom 26.3.2003
über die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
Sondertarife für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger sowie für
Blinde und Behinderte als erledigt beschlossen bzw. keiner weiteren Behandlung zuzuführen sind.
Nach Prüfung der diesem Schreiben beigelegten Unterlagen, nach Gesprächen mit dem Blindenverband und auch bestätigt durch ein Schreiben von
Direktor Dipl.-Ing. Baltes musste festgestellt werden, dass keine Fahrpreisermäßigungen laut der beiden oben angeführten Anträge erfolgt sind.
Es stellen sich daher folgende Fragen:
1. Welcher Prüfung wurden die beiden Anträge in der Zeit vom
12.6.2003 bis 26.3.2003, also binnen neun Monaten, unterzogen?
Welche Stellungnahmen wurden dazu eingeholt?
2. Was bedeutet die Formulierung "als erledigt beschlossen" wirklich?
Meint der Sozialreferent bzw. in Folge der Stadtsenat damit, dass beide Anträge vollinhaltlich abgelehnt wurden?
3. Warum bedient sich der Sozialreferent bzw. in Folge der Stadtsenat
einer derartigen Wortwahl "als erledigt betrachtet" und teilt nicht
schlicht und einfach mit, dass diese Anträge vollinhaltlich abgelehnt
wurden? Eine Ablehnung, die insgesamt immerhin vom 19.3.2002 bis
26.3.2003, also über ein Jahr, gedauert hat.
Linser e. h."
GR-Sitzung 20.11.2003