Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.114
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wendigkeiten nicht zulassen, so ist die Politik gefordert, die Verhältnisse zu
ändern.
Ich habe mit Hofrat Dr. Gstötter, Verfassungsdienst, EU-Recht
des Amtes der Tiroler Landesregierung telefoniert und ihn gefragt, ob er
hier eine Möglichkeit sieht. Hofrat Dr. Gstötter ist der Auffassung, dass es
auf den Tatbestand ankommt. Wenn es um Leib und Leben geht und es
notwendig ist einzugreifen, wird der Parkwächter nicht einschreiten können, da hiefür die Polizei zuständig ist. Aber wenn es zum Beispiel darum
geht, ein paar Blumen in den städtischen Parkanlagen zu schützen, so werden die Parkaufsichtsorgane eingreifen können. Wenn man in einem solchen Fall einen Polizisten holt, wird dieser selbstverständlich die Parkwächter und die Stadt Innsbruck auslachen. Er wird sagen, dass es nicht
Aufgabe der Polizei ist, die Blumen und Pflanzen der Stadt Innsbruck zu
schützen.
Im Park am Haydnplatz, wo es jetzt "Gott sei Dank" das Alkoholverbot gibt, haben früher die Obdachlosen fröhlich gezecht. Die
Parkwächter sind sofort eingeschritten und haben gesagt, dass dies nicht
gestattet und sofort zu unterbinden ist. Es wurde die Polizei gerufen, die
auch sofort gekommen ist, aber festgestellt hat, dass das Alkoholverbot eine Bestimmung der Innsbrucker Parkordnung ist und sie daher nicht zuständig ist. Die Polizei ist wieder weggefahren und die Quintessenz war,
dass die Parkwächter von den Obdachlosen ausgelacht wurden. So stellt
sich die rechtliche Situation derzeit dar.
Dieses Thema wurde bereits mehrfach in den Sitzungen des
Stadtsenates behandelt. Vor einem dreiviertel Jahr habe ich vorgeschlagen,
dass die Stadt Innsbruck das Land Tirol ersuchen möge, dies zu prüfen. Es
ist nicht unbedingt ein Beschluss des Gemeinderates notwendig, wenn die
Frau Bürgermeisterin an das Amt der Tiroler Landesregierung eine Anfrage
stellt, ob die Möglichkeit besteht, eine gesetzliche Grundlage für die Beleihung von Parkwächtern zu prüfen. Damit hätte man nicht den Gemeinderat
befassen müssen. Wie ich dies damals vorgeschlagen habe, hat Alt-Bgm.
DDr. van Staa gemeint, dass es rechtlich schwierig ist und ein Antrag an
den Gemeinderat gestellt werden soll. GR Federspiel hat in der Sitzung des
GR-Sitzung 27.2.2003