Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.115

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- 317 -

Gemeinderates am 22.11.2002 einen diesbezüglichen dringenden Antrag
gestellt.
Ich finde es für völlig überflüssig, in der Sitzung des Gemeinderates über Verfassungsprobleme zu diskutieren. Wir haben ein Problem
das zu lösen ist, da unsere Parkwächter immer wieder resignieren müssen,
weil sie Leute wegen Übertretungen der Innsbrucker Parkordnung und
Spielplatzordnung nicht zur Rechenschaft ziehen können. Dieses Problem
muss einer Lösung zugeführt werden.
Es ist im Prinzip allen bekannt, dass die Bundespolizei das
Sicherheitsmonopol in der Stadt Innsbruck hat. Ob aber im Rahmen einer
Landeszuständigkeit gewisse Möglichkeiten bestehen, muss jedoch angeschaut und überprüft werden. Wenn sich nach dieser Prüfung herausstellt,
dass keine diesbezüglichen Möglichkeiten bestehen, ist vielleicht auch zu
prüfen, ob nicht die österreichische Bundesverfassung geändert gehört.
Der Hinweis von GR Haager war wichtig und richtig, dass
dies Bestimmungen aus den 30-er Jahren sind. Natürlich wollte der damalige "rote" Bundesminister für Inneres immer die alleinige Zugriffsmöglichkeit über die Polizei in allen Landeshauptstädten haben. Es ist kein rechtlicher, sondern ausschließlich ein machtpolitischer Hintergrund, dass der
Bundesminister für Inneres dieses Monopol hat und es nicht den Landeshauptstädten geben will.
Deshalb ist dieser Hinweis ganz wichtig. Auch ein Bundesminister für Inneres der ÖVP will natürlich dieses Monopol nicht abgeben. Da
er die Landeshauptstädte machtpolitisch verwaltet, hat er, wenn es Unruhen
in einem Bundesland geben sollte, die Mehrheit der Bundesländer in der
Hand. Im Prinzip trägt aber die Frau Bürgermeisterin oder der Herr Bürgermeister die politische Verantwortung für eine Stadt. Es ist aber nicht
verständlich, dass Verantwortung und Machtbefugnisse völlig auseinander
liegen und eine Frau Bürgermeisterin oder ein Herr Bürgermeister, wenn es
um die Sicherheit innerhalb der Stadt geht, nichts zu sagen hat.
Ich würde mir schon vorstellen, dass man diese Verfassungsbestimmung ändert. Nur waren sich hier die regierenden Bundesminister
für Inneres immer darüber einig, dass dieses Sicherheitsmonopol in ihren
Machtbefugnissen bleiben soll. Wenn ich das aus der Sicht der Innsbrucker

GR-Sitzung 27.2.2003