Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.121

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 323 -

des- oder ein Bundesgesetz vorhanden ist, oder dieser Antrag bzw. die Anfrage in einen Raum hineinstößt, wo es entweder von der Intention her gegen ein Gesetz gerichtet wäre, sodass man dann aufgrund der Tendenz eine
Änderung eines entsprechenden Gesetzes schaffen müsste. Es hat dann
immer so gelautet, dass der Antrag bzw. die Anfrage à limine zurückzuweisen ist. Man kann keine Anträge oder Anfragen stellen, die einem bestehenden Gesetz widersprechen.
Jetzt liegt sogar ein Antrag des Stadtsenates vor, der den Landesgesetzgeber zu etwas auffordert, was eindeutig der österreichischen
Bundesverfassung entspricht. Es ist das gerade noch das Sahnehäubchen
auf dem Kaffee, zu diesem Antrag zu sagen, dass er richtig und gut ist, wir
ihn prüfen lassen sollen, aber den Prüfantrag noch nicht einbringen. Das
Einzige, was richtig und kein Zufall ist, ist, dass heute am "unsinnigen
Donnerstag" dieser Antrag im Gemeinderat diskutiert wird.
Wir werden natürlich weder einem Prüfantrag - der noch formuliert werden müsste - noch diesem vorliegenden Antrag die Zustimmung
erteilen. Danke! (Beifall)
GR Mag. Fritz: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger sagt ganz unschuldig, dass es nur darum geht, wenn jemand Blumenbeete zertritt oder
sich unbefugt am Kinderspielplatz aufhält, man die Möglichkeit haben soll,
einzuschreiten. Die Frau Bürgermeisterin sagt drei Minuten später, dass es
um die bedrohte Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen geht. Jetzt frage
ich mich, von was wir eigentlich reden. Reden wir von Blumenbeeten, in
die jemand unbefugt hineintritt oder reden wir von der Sicherheit der Bürger oder Bürgerinnen.
Wenn wir von Blumenbeeten reden, ist es nicht notwendig,
den Landesgesetzgeber zu bemühen, sich über verfassungsrechtliche Ermächtigungen zu Gesetzen oder zu Verordnungen den Kopf zu zerbrechen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte noch einmal sagen, dass es
um die Einhaltung der Innsbrucker Parkordnung geht.)
Eine zweite Aussage war, dass wir ein anstehendes Problem zu lösen haben
und es in diesem Zusammenhang völlig überflüssig ist, über die österreichische Bundesverfassung zu diskutieren.

GR-Sitzung 27.2.2003