Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.31
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zierungsvorbehalt, natürlich wenn er das Geld dafür hat, und es sich in seinen Augen rentiert. Aber es gibt über das jetzt in der Gemeinde Patsch eingereichte Konzept hinaus zumindest ein Nachdenken auf der Betreiberseite,
was aus seiner Sicht noch alles gut und schön wäre.
StR Mag. Schwarzl hat darauf hingewiesen, dass sich hier einige sehr vernünftige Ideen finden, die durch eine Entflechtung von Familien- und Rennabfahrt genau jenes Ziel, das Bgm.-Stellv. Zach angesprochen hat, unterstreichen würden. Man sollte nicht genötigt sein, mit Spitzensportereignissen, die eher selten stattfinden, die Naherholungs- und
Breitensportfunktion zu unterbrechen und es sind einige Projekte dabei, die
bedenklich sind. Das Ganze zielt nur auf eines ab: Einmal einvernehmlich
mit den betroffenen Nachbargemeinden die Raumordnung festzulegen,
auch für den Betreiber, der eine Planungssicherheit braucht, wenn er ein
guter Betreiber ist und zu sehen, was im Großen und Ganzen auf diesem
Berg alles an Funktionsmischung, an Ausbaumaßnahmen möglich und was
nicht möglich ist.
Wie der Herr Bürgermeister ganz richtig gesagt hat, handelt es
sich hier um das gleiche Problem wie beim Kaufhaus Tyrol. Wir können
weder einem Investor vorschreiben, etwas zu bauen, wir können uns aber
von Investoren nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Wir haben öffentlich-rechtlich in dem betreffenden Fall, zum Beispiel bei einer Flächenwidmung, zu sagen, was ein zulässiger Ausbau ist und was von uns aus
Gründen des öffentlichen Interesses bezüglich der Raumordnung und des
Umweltschutzes nicht wünschenswert und nicht zulässig ist.
Diese Regelung dient auch einem Betreiber, denn dann weiß
er, womit er rechnen kann, was genehmigungsfähig ist und was nicht. Dieses ewige "Hinterherhoppeln", wenn einer kommt und sagt, dies brauche
ich auch noch, damit sich das Werk rentiert, diese Stück-für-Stück Taktik,
ist genau das Falsche. Wenn der gesamte Gemeinderat dem Herrn Bürgermeister applaudiert, wo er sagt, ihm ist jeder Investor willkommen, der sich
an die öffentlich-rechtlich festgelegten Vorschriften, nämlich an die Raumordnung und die Bauvorschriften hält, so hat für mich das Gleiche für den
Patscherkofel zu gelten.
GR-Sitzung 10.10.2002