Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.32
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1206 -
Gerade wegen der Absenz der überörtlichen Raumordnung
seitens der Tiroler Landesregierung, die sich nicht viel um solche Probleme
kümmert, wäre es notwendig, dass wir diese Frage gemeinsam mit den
Nachbargemeinden angehen. Noch einmal: Es ist nicht sinnvoll, erst das
Konzept eines Projektes zu erstellen, und dann in der Folge einen Investor
zu suchen. Es sollte zuerst abgeklärt werden, was zulässig, erträglich, tragbar und vernünftig ist und was nicht, damit ein Rahmen vorliegt, in dem
alle Akteure in den nächsten Jahren wissen, - vorausgesetzt, sie können es
finanzieren - was für sie machbar ist.
GR Dr. Patek: Ich denke mir, wir können an das soeben Gesagte anknüpfen. Diese Beratungen haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits
einen konkreten Input, weil auf Grund eines räumlich sehr begrenzten Behördenverfahrens, das die Gemeinde Patsch betrifft, vom Betreiber verlangt
wurde, zu sagen, was er sich in der Perspektive von zirka acht Jahren an
weiteren Entwicklungen am Patscherkofel vorstellen kann. Mit diesen Aussagen ist der Betreiber eine gewisse Verbindlichkeit eingegangen.
Diese Aussagen liegen bei der Tiroler Landesregierung vor,
und es sind dies Aussagen, die auch das Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck betreffen. Wenn solche Vorstellungen seitens des Betreibers vorliegen, so denke ich mir, ist es ein sinnvoller Schritt, wenn die Gemeinde
Innsbruck auf diese Konzeptvorstellungen hinweist. Diese Konzepte sind
langfristig, haben keinen aktuellen Handlungsbedarf und auch kein aktuelles Behördenverfahren. Aber es handelt sich hier um Ergebnisse eines Behördenverfahrens, die auch das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Innsbruck tangieren.
Ich sehe das wie GR Mag. Fritz, ein Teil davon ist positiv, und
ein Teil davon aus meiner Sicht negativ. Wenn eine Planung vorliegt, die
über Gemeindegrenzen hinausgeht, so ist es meiner Meinung nach ein
sinnvoller Schritt, dass auch die politische Reaktion über Gemeindegrenzen
hinausgeht und darauf hinweist, dass hier im Zuge eines Behördenverfahrens ein Ergebnis vorliegt, welches sich mehrere Gemeinden gemeinsam
ansehen sollen. Daher setzen wir diesen Schritt, und betrachten diese Ergebnisse unter dem Gesichtspunkt, dass hier gemeinsame Raumordnungs
GR-Sitzung 10.10.2002