Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.122
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Mich hat die Aussage von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
verunsichert, denn ich bin solche Töne weder von einer staatstragenden
Partei im Allgemeinen, noch von ihm gewöhnt.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Für diese Prüfung gibt es Fachleute.)
Ich sehe diese Angelegenheit nicht so, sondern es gibt ein Problem, das
man irgendwie lösen muss. Ich gehe aber davon aus, dass wir Probleme im
Rahmen der österreichischen Bundesverfassung und der Gesetze zu lösen
haben, was übrigens Bestandteil des Amtsgelöbnisses ist, das jeder Gemeinderat abgegeben hat. Jetzt weiß ich auch, dass mein Verständnis über
die österreichische Bundesverfassung nicht das allein richtige ist bzw. sein
muss. Ich stelle diese Behauptung überhaupt nicht in den Raum, aber es
wird mich niemand dazu bringen können, einem Antrag zuzustimmen, den
ich für verfassungswidrig halte.
Auch verstehe ich nicht, wenn bei einem früheren Tagesordnungspunkt angesprochen wird, wie schrecklich es ist, dass durch das
GATS (General Agreement on Trade in Services) die kommunalen Dienstleistungen privatisiert werden oder der Markt liberalisiert werden soll.
Wenn es um irgendwelche Staats- oder Gemeindemonopole geht und irgendwer daran kratzt, dass der Markt liberalisiert wird, schreit die ÖVP
plötzlich auf und verteidigt das "heilige" Staatsmonopol. Aber wenn es um
das einzige wichtige Staatsmonopol, nämlich um das Gewaltmonopol geht
bzw. um Gewalt gegen Bürger und Bürgerinnen zur Durchsetzung von Gesetzen anzuwenden, hat man plötzlich vor der Privatisierung und Übertragung von Vollmachten an private Wachkörper keine Angst mehr. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Es geht nur um diesen einen Punkt. Der Bundesgesetzgeber
und der Bundesverfassungsgesetzgeber hat sich bei der Beschlussfassung
etwas gedacht, nämlich, dass es in Städten mit einer Bundespolizeidirektion
keine anderen Machtkörper anderer Gebietskörperschaften zu geben hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Polizei wird ja nicht Parkwächter
spielen.)
Damit kann man nicht so umgehen, als würde man irgendwelche Gesetzeslücken im hintersten unwichtigsten Materiengesetz schließen. Bei der österreichischen Bundesverfassung kann man nicht mit Analogieschlüssen ir-
GR-Sitzung 27.2.2003