Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.123
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gendwelche vermuteten Lücken ausfüllen. Mit Analogien arbeiten kann
man nur, wenn der Gesetzgeber möglicherweise in einer untergeordneten
Verwaltungsregelung etwas vergessen hat.
Im Bereich der österreichischen Bundesverfassung kann man,
wenn es um örtliche sicherheitspolizeiliche Verordnungen geht, die in der
autonomen Kompetenz der Gemeinde liegen, nicht mit Analogien zur irgendwelchen Gesetzesmaterien "herumfuhrwerken", da der Landesgesetzgeber für die verwaltungsmäßige Regelung und Durchsetzung dieser verwaltungsmäßigen Bestimmungen zuständig ist. Es gibt nach dem Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG) Artikel 118, zwischen der Bergwacht oder den
Fischereiaufsichtsorganen und der ortspolizeilichen Sicherheitsverordnung
einen Unterschied. Ich bitte daher, diesen Unterschied zur Kenntnis zu nehmen.
Der Landesgesetzgeber kann über Angelegenheiten, die dem
Artikel 118 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) unterliegen und in
der autonomen Kompetenz der Gemeinde sind, keine Verfügungen treffen.
Andere Gesetze, welche die Bergwacht, Fischerei und das Forstwesen
betreffen und in die Kompetenz des Landes fallen, sind nicht auf Gemeindeangelegenheiten anwendbar.
Der Bundesgesetzgeber hat gesagt, dass es in Städten mit einer
Bundespolizeidirektion keinen eigenen Wachkörper gibt. Jetzt frage ich blöd wie ich bin - was es hier noch verfassungsrechtlich zu prüfen gibt.
Von den Legisten des Amtes der Tiroler Landesregierung ist die Auskunft
gekommen, dass es schwierig werden wird, diesbezüglich etwas zu finden.
Ich bin der Meinung, dass man das lassen sollte, da man nicht wegen Blumenbeeten oder Sandkästen eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung vornimmt. Zumindest behaupte ich, dass man keine Änderung
der österreichischen Bundesverfassung benötigt und ich werde immer gegen einen solchen Antrag stimmen.
Ich wäre über Zwischenrufe von GR Haller sehr dankbar gewesen, denn wenn ich dasselbe wie StR Mag. Schwarzl sage, ist andächtige
Stille. Aber, wenn StR Mag. Schwarzl das gleiche sagt wie ich, so erntet sie
eine Menge frecher Zwischenrufe. So etwas widerspricht der Gleichbehandlung und geht mir auf die Nerven.
GR-Sitzung 27.2.2003