Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.62

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- 1236 -

der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist, so existiert in der Regel bereits eine Planung, wo sich die Höfe, die Freiflächen und die Stiegenhäuser
befinden, wie die Erschließung und die Anordnung der Bäder ist. Diese
Planung ist bereits zu dem Zeitpunkt, wenn der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist, vorgegeben.
Dann erst geht das Ganze in das weitere Verfahren. Bis wir in
der Wohnungsvergabe die Wohnungen bekommen, um diese den Wohnungswerbern anbieten zu können, ist der Planungsprozess im Wesentlichen bereits abgeschlossen. Die betreffenden Personen bereits zu einem
früheren Zeitpunkt in die Planung einzubeziehen ist ein Ding der Unmöglichkeit, da vorerst noch nicht feststeht, ob die jeweiligen Interessenten diese Wohnung dann tatsächlich bekommen, ob sie eventuell auf einem anderen Grundstück bzw. im Altbau versorgt werden, oder ob sie eine andere
Neubauwohnung erhalten. Es besteht hier fast keine Möglichkeit, eine Partizipation mit dem derzeit bestehenden System zu koordinieren.
Meiner Meinung nach ist dies nur im subjektgeförderten Eigentumswohnbau möglich, wenn sich eine Gruppe von Personen zur gemeinsamen Planung und Umsetzung zusammenschließt. In der Art und
Weise, wie die Stadt Innsbruck derzeit die Verknüpfung zwischen den gemeinnützigen Bauträgern einerseits bzw. dem eigenen kleinen Wohnbau,
den die Stadt Innsbruck im Verdichtungsbereich noch hat, und auf der anderen Seite mit den vorgemerkten Personen beim Wohnungsamt verbindet,
ist dieses Modell - auch durch Nachfragen beim Amt - nicht praktizierbar.
Grundsätzlich kann ich die Intention nachvollziehen. Ich kenne den Prozess, der bei der Planung beginnt, nach Durchführung des Architektenwettbewerbes erfolgt die Weiterbearbeitung, dann bekommen wir
die Objekte, dazu kommen noch Vormerkzeiten. So wie dieser Antrag formuliert ist, ist es meiner Meinung nach unmöglich, diese Vorgangsweise
mit einer Einbeziehung künftiger Mieterinnen und Mieter zu kombinieren.
GR Erhard: Dieser Antrag klingt nicht schlecht, ich möchte
nicht sagen, dass ich gegen diesen Antrag für Mitbestimmung und Einbindung per se bin. Ich möchte diesen Antrag mit dem Wolf im Schafspelz
vergleichen: Was bedeutet die Einbindung und die Mitbestimmung: StR
Dr. Pokorny-Reitter hat bereits angeführt, wo man an die praktischen

GR-Sitzung 10.10.2002