Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.125
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Voraussetzungen zu prüfen" umformuliert wird. Das würde ich für sehr
vernünftig halten.
Einerseits bin ich aus juristischen Gründen gegen diesen Versuch. Es gibt aber auch andere Gründe hiefür, die nicht minder wiegen,
wobei ich diese jedoch vorerst nicht ausführen möchte. Wir sind alle daran
interessiert, dass man sich in der Stadt Innsbruck sicher fühlen kann. Darüber besteht sicherlich zwischen niemandem eine Differenz und es ist der
allgemeine Wunsch bzw. auch das Recht der Bevölkerung, dies einzufordern.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger möchte die Innsbrucker
Parkordnung ändern, womit er vielleicht Sicherheit für Blumen, aber keine
Sicherheit für die Bürger und Bürgerinnen schafft. Mehr kann man auf
Grund der österreichischen Bundesverfassung nicht ändern. Daher muss
man sich klar darüber sein, dass die städtischen Parkanlagen durch die Überwachung der Polizei sicher sein werden, aber eine private Truppe durch
ihre Anwesendheit die Sicherheit in den städtischen Parkanlagen nur verbessern wird. Funktionen wird man dieser Truppe jedoch nicht einräumen
können.
Daher sehe ich letztlich unter Umständen für die Sicherheit
eine gewisse Gefahr, aber jedenfalls in keiner Relation zu dem, was man
erhofft, von dieser Truppe zu erreichen. Dies wird sich ja nicht nur auf den
Stadtpark Rapoldi beschränken, sondern es werden diese Wünsche dann für
jede größere freie Fläche kommen. Im Endeffekt wird dabei aber auch
nicht viel herauskommen.
Dass die Sicherheitspolizei nicht ausgegliedert werden kann
ist auf Grund der österreichischen Bundesverfassung sowie anlässlich jüngerer Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, der sich immer wieder
mit solchen Fragen befasst, klar. Ich ersuche die Frau Bürgermeisterin noch
kurz einen Absatz aus einem dafür maßgeblichen Erkenntnis verlesen zu
dürfen. Es betrifft das Erkenntnis betreffend die Firma Austro Control Österreichische Zivilluftfahrt GesmbH, wo Agenden der Flugsicherung privatisiert wurden. Man hat sich in diesem Erkenntnis ausdrücklich mit der
Frage der Sicherheitspolizei befasst.
GR-Sitzung 27.2.2003