Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.74

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- 1248 -

MB: (gegen GRÜNE, Bgm.
DDr. van Staa und GR
Mag. Eiter)
Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte Antrag (Seite 1235) auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
MB: (gegen GRÜNE, Bgm.
DDr. van Staa und GR
Mag. Eiter)
Der von StR Mag. Schwarzl in der Gemeinderatssitzung am 29.5.2002 eingebrachte Antrag wird abgelehnt.

Bgm. DDr. van Staa übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv.
Zach.

9.10

I-OEF 40/2002
Anliegerabgaben, Vorschreibung (GR Mag. Kogler)

GR Mag. Kogler: Wie bereits in der Begründung meines Antrages angeführt, werden die Anliegerabgaben zum Teil erst drei bis fünf
Jahre später vorgeschrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der "Häuslbauer" an diese Abgaben nicht mehr denkt. Da diesbezüglich oft erkleckliche Summen anfallen, schlage ich vor, dass spätestens sechs Monate nach
Meldung des Baubeginnes die Weiterleitung an die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung erfolgt und diese wiederum binnen sechs Monaten den Abgabebescheid zustellt.
Da sich im Bereich der Anliegerabgaben immer wieder etwas
ändert, könnte man in der Zwischenzeit den fälligen Betrag hochrechnen.
Somit weiss der Betroffene bereits im Vorfeld, welche Summe hier in etwa
für ihn anfallen wird und er kann diesen Betrag in seiner Kalkulation berücksichtigen. Die Aufnahme eines Darlehens ist für ihn zu Beginn günstiger, als später von der Bank einen zusätzlichen Betrag von ATS 200.000,-das sind rund € 15.000,-- nachzufordern.

GR-Sitzung 10.10.2002