Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.79

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grundsätzliche Frage, in welchen Parkzonen Platz für solche großzügigen
Erweiterungen vorhanden ist. Wird diese Regelung grundsätzlich eingeführt, muss man den Leuten zugleich einen Platz bieten, um das Auto abzustellen, denn die Karte alleine nützt niemandem etwas. Vor allem in den
Innenstadtzonen haben wir in gewissen Bereichen bereits jetzt eine negative Stellplatzbilanz.
Einigen Firmen würde der Besitz der Karte bereits zum jetzigen Zeitpunkt nichts nutzen, da sie keinen Stellplatz finden. Nicht zu vergessen die betreffenden Anwohner, die ebenfalls Stellplätze benötigen.
Meines Erachtens sollten wir eine gerechte Balance zwischen Anwohnerinteressen, Firmeninteressen und Kundeninteressen schaffen. Wer keinen Stellplatz findet, dem nutzt die Karte nichts. Hier kann der Verkehrsund Umweltschutzausschuss nichts entscheiden.
Auch die Erstellung eines Berichtes über die aktuelle Stellplatzbilanz wäre wichtig. So wird ersichtlich, ob Spielräume vorhanden
sind oder nicht. Ich glaube, dass in vielen Bereichen keine Spielräume gegeben sind und wenn eine diesbezügliche Regelung eingeführt wird, so hat
diese in der gesamten Stadt und nicht exklusiv für gewisse Gebiete zu gelten. Da es hier der Klärung von etlichen Fragen bedarf, beantrage ich
die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Mag. Fritz: Ich glaube nicht, dass wir den Stadtsenat dazu
brauchen, unlösbare Fragen vor uns herzuschieben. Es wurden heute einige
Zuweisungen abgelehnt und ich glaube, dass auch dies eine der Fragen ist,
mit der man den Stadtsenat nicht behelligen sollte. Es ist durch die Judikatur bestätigt, dass der Gesetzgeber zu all diesen Ausnahmeregelungen von
vornherein eine relativ restriktive Haltung eingenommen hat, und dies aus
gutem Grund. Der Gesetzgeber hat gewusst, dass der Parkraum in der Stadt
beschränkt ist und dass die Parkinteressen der Anrainer mit legitimen Bedürfnissen von Pendlern und Unternehmern, die das Auto im Wesentlichen
für die Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit brauchen, unter einen
Hut zu bringen sind.
GR-Sitzung 10.10.2002