Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.80
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Es bedurfte einer eigenen Gesetzesnovelle, um Besitzer eines
Leasing-Autos in den Genuss dieser Regelung kommen zu lassen, da in der
ursprünglichen Version nur der Eigentümer den Anspruch auf so etwas
hatte. Ich glaube, dass es bei den Firmenautos auch so ist. Es ist dem Gesetz eindeutig zu entnehmen, dass diese Ausnahmebewilligung auf Firmenautos ausgestellt werden kann. Wo kommen wir hin, wenn jeder behaupten
kann, er müsse sein Privatauto im Auftrag der Firma verwenden und
bräuchte deshalb eine Firmenparkkarte.
Diese Maßnahme fördert jegliche Art des Missbrauchs. Diesen
Chef möchte ich sehen, der seinen Angestellten - vorausgesetzt, es kostet
ihn nichts - nicht einen Stempel auf den Führerschein gibt und gerne bestätigt, dass dieser Angestellte für die Firma fährt. Bei der jetzigen Rechtslage
ist dies gar nicht möglich, weil das Gesetz nur auf die Firma zugelassene
Autos vorsieht bzw. dies bei Einzelunternehmern, die als solche zugelassen
sind, machbar ist. Ich sehe hier, ehrlich gesagt, keinen Bedarf.
Wenn es einen solchen Bedarf gibt, dann in einem Bereich,
mit dem ich generell große Schwierigkeiten habe: Nämlich bei den prekären Dienstverhältnissen mit der so genannten Scheinselbstständigkeit. Ich
möchte jene Unternehmer, die ihre Leute mehr oder minder als Scheinselbstständige oder in prekären Dienstverhältnissen beschäftigen, anstatt
ordentliche Arbeitsverhältnisse zu machen, nicht auch noch fördern. Vor
allen Dingen möchte ich nicht, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten
steigt. Das System hat aus gutem Grund ganz bestimmte, von Gesetzes wegen zulässige Ausnahmebestimmungen getroffen.
Wie überall nachzulesen ist, hat der Stadtsenat immer wieder
in zweiter Instanz über Bescheide, über die Erteilung und Nichterteilung
von Parkraumbewilligungen zu entscheiden. Diese Anträge werden von
unserem für diesen Bereich zuständigen Juristen und von der Berufungsinstanz immer sehr restriktiv behandelt und geprüft, aus dem schlichten
Grund, weil wir, verdammt noch einmal, keinen Platz haben. Wir haben
fast überall eine sehr enge Parkraumbilanz. Es wird zu nichts führen, mehr
Ausnahmebewilligungen zu erteilen, als es Kurzparkzonenstellplätze gibt.
Ich bin sonst immer sehr für die Zuweisung von Anträgen an
den Stadtsenat und wenn mir ein Ansinnen auch nur im Entferntesten un
GR-Sitzung 10.10.2002