Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.101

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22.

I 8925/1999
Vergabeordnung der Landeshauptstadt Innsbruck, Aufhebung auf Grund des Inkrafttretens des Tiroler Vergabenachprüfungsgesetzes 2002
------------------------------------------------------------------Bgm. DDr. van Staa: referiert den Antrag des Stadtsenates
vom 9.10.2002:
Die Vergabeordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.4.1999 und 29.3.2001) wird mit Wirksamkeit des Inkrafttretens des Tiroler Vergabenachprüfungsgesetzes 2002 aufgehoben.
Die Durchführung von Ausschreibungen bleibt dem Stadtmagistrat Innsbruck übertragen. Zur Erteilung des Zuschlages sind wie bisher ermächtigt
1. der Stadtmagistrat Innsbruck bis zu einem (Netto-)Auftragswert in der
Höhe von € 14.500,-- im Einzelfall und zur Beschaffung von Waren des
täglichen Bedarfes, welche nach wirtschaftlichen Gepflogenheiten zu
Tagespreisen gehandelt werden;
2. der Stadtsenat in allen anderen Fällen.
Es ist eine formale Maßnahme, weil durch eine gesetzliche Entscheidung
die Verordnung obsolet ist. Damit wir sie nicht ständig "mitschleppen",
wenn sie ohnehin nicht mehr anwendbar ist, ist es formal richtig, sie aufzuheben.

GR-Sitzung 10.10.2002