Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.116
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stimmig bestätigt - getan haben. Die anderen Mitglieder haben dazu eigentlich keine Stellungnahme abgegeben.
Dieser so formulierte Antrag könnte meine Zustimmung nicht
finden, denn man muss dazu noch Folgendes sagen: Bevor man hier eine
Entgeltzahlung - die bereits erfolgt ist - in Frage stellt, wäre es gut, die Betroffenen wirklich zu fragen, was diese sonst noch alles tun. Ich gehe ja
nicht davon aus, dass ein Mitglied des Präsidialausschusses wie eine nichts
ahnende Person in diese Sitzung geht, sondern ich gehe davon aus, dass die
betreffende Person sich selbstverständlich auf derartige Sitzungen vorbereitet. Es sind sicherlich noch Nacharbeiten sowie Gespräche mit der Geschäftsführung notwendig.
Man muss immer das Positive sehen und kann nicht davon
ausgehen, dass jeder blank jeden Wissens, vielleicht sogar noch mit dem
Vorsatz, uninformiert zu sein, in die Sitzung geht. Es ist dies geradezu der
Einstieg in diese Diskussion. Das ist eine Anregung, wo ich StR
Mag. Schwarzl und GR Mag. Fritz Recht gebe, dass man dies hinterfragen
kann. Natürlich auf Grund dieses Umstandes macht dies allein nicht glückselig, zu sagen, dies sei unverhältnismäßig.
Mir wäre - so wie es der Herr Bürgermeister skizziert hat nicht nur eine sanfte, sondern eine entschlossene Anfrage Recht, was für
dieses Geld geleistet wird. Aus acht Sitzungen sofort eine Unangemessenheit zu interpretieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist nicht jede
Leistung, die erbracht wird, eine solche, die immer in nur in Stunden oder
in fertig gestellten Werken abgegolten werden muss.
(GR Mag. Fritz: Hier spricht der Rechtsanwalt.)
Man sollte sich langsam überlegen, ob jede politische oder quasi politische
Funktion prinzipiell, überhaupt bzw. gratis gemacht werden soll und man
sich geradezu noch schämen muss, dass man mit solchen Funktionen damit
noch Verantwortung übernimmt. Dies findet meine Zustimmung für die
Zukunft nicht. Das Nivellieren nach unten muss irgendwo seine Grenzen
finden. Dass das Nivellieren nach unten selbstverständlich so lange zulässig ist, bis man feststellt, es ist eine Verhältnismäßigkeit gegeben, finde ich
korrekt. Aber das Nivellieren nach unten hat irgendwann einmal eine Grenze.
GR-Sitzung 10.10.2002