Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.127

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- 1301 -

Man kann daher das, was der Kontrollausschuss als Empfehlung einstimmig beschlossen hat, aus diesem Blickwinkel doppelt und dreifach unterstreichen. Dies ist der Ist-Zustand, den wir in der Stadtgemeinde
Innsbruck haben und dieser wird sich auch später nicht ändern. Ich kann
mir nicht vorstellen, dass sich trotz Ihres sicherlich vorhandenen Einflusses
- den Sie sich auch erarbeitet haben - eine Mehrheit finden wird, die das
Innsbrucker Stadtrecht negiert und deshalb die eigenen Prüfbefugnisse von
heute auf morgen vergisst.
Ich würde mich dazu jedenfalls nicht bereit erklären und dies
wider des Innsbrucker Stadtrechtes sehen. Das kann dann folglich nur zur
Konsequenz haben, dass - ich möchte jetzt nichts wiederholen, denn GR
Mag. Fritz hat dies bereits ausgeführt - auch Vorteile aus dieser Kontrolltätigkeit zu erwarten sind und in Zukunft diese Vorteile und Früchte geerntet
werden sollen. Bei der eigenen Kompetenz der Stadtgemeinde Innsbruck
kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit des Gemeinderates diese
Einschränkung duldet. Danke!
Bgm. DDr. van Staa: Von einer Einschränkung ist gar keine
Rede, sondern von einer Verstärkung der Kontrolle im ganzen Land Tirol.
Kontrolle ist eine Notwendigkeit. Ich sehe den Vorschlägen des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses hinsichtlich einer Novelle des
Innsbrucker Stadtrechts mit größtem Interesse entgegen. Sie wissen ja, dass
im Land Tirol zwei Koalitionsparteien am Werke sind, von denen eine die
Anregung gegeben hat, das Innsbrucker Stadtrecht dem Gemeinderecht
nachzuempfinden. Das war jene Fraktion, die im Land Tirol die Farbe hat,
die GR Dr. Praxmarer im Gemeinderat vertritt.
Mit einer diesbezüglichen Forderung und den Wünschen, die
ich im Gemeinderat mehrfach ausgeführt habe, kann ich mich durchaus anfreunden. Ich sehe einer gemeinsamen Beschlussfassung im Tiroler Landtag mit Zuversicht entgegen.
(GR Dr. Praxmarer: Ihre Zuversicht in Ehren.)
Ich werde ein diesbezügliches Schreiben an die Mag.-Abt. I, Amt für Personalwesen verfassen und entsprechend der Anregung handeln. Ich hoffe,
dass man die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen bei den ins
Auge gefassten Bediensteten so rasch durchführt, damit die Ergänzung in
der Kontrollabteilung rasch durchgeführt werden kann.

GR-Sitzung 10.10.2002