Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.135
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1309 -
37.
III 3130/2002
Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B11, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Universitätsstraße, Sillgasse, Museumstraße, Paul-Hofhaimer-Gasse und Angerzellgasse (gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001)
-----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. IN - B11 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme wird ersucht zu prüfen, ob eine Vergrößerung der bebaubaren Fläche sowie die Erhöhung der Geschosszahl von
vier auf fünf Geschosse des Kennedy Hauses (ehemaliges MK-Gebäude)
möglich ist.
Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes bestand kein
Grund, eine Veränderung in diesem Bereich vorzunehmen, da die Kubatur
ausreichend erschien und die Gebäudetiefe mit 16 m ohnehin schon breiter
als das angrenzende denkmalgeschützte Gebäude ist. Zudem würde die
Verschiebung der Baugrenzlinie zu Ungunsten des qualitätsvollen und mit
wertvollem Baumbestand versehenen Innenhofes ausfallen. Ebenso sollte
die festgelegte Gebäudehöhe mit vier Geschossen unter Berücksichtigung
des Orts- und Straßenbildes (liegt in der Erhaltungszone) beibehalten werden.
Insgesamt wird auf Grund dieser Aspekte eine Änderung in
einem generalisierenden Bebauungsplan ohne konkretes Projekt jedenfalls
nicht vertreten.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 30.9.2002:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B11, Innsbruck - Innenstadt, Bereich
zwischen Universitätsstraße, Sillgasse, Museumstraße, Paul-HofhaimerGasse und Angerzellgasse (gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001) wird beschlossen.
GR-Sitzung 10.10.2002