Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.146

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- 1320 -

"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich für die Erhaltung des Sigmund-Kripp-Hauses in der Sillgasse aus.
Gleichzeitig wird der Herr Bürgermeister ersucht, an den Jesuitenorden als
Eigentümer und an das Land Tirol mit dem Ansinnen heranzutreten, eine
Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnen der Jesuiten, der Stadtgemeinde Innsbruck, dem Land Tirol, der Architekten/Innenkammer und
anderen potentiellen NachnutzerInnen aus dem Kulturbereich zu installieren.
Diese soll Möglichkeiten einer kulturellen Nachnutzung samt entsprechenden Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung einer angemessenen
Wirtschaftlichkeit für die Eigentümer erarbeiten.
Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, alle e. h."
Wir sehen dies als letzten Rettungsversuch, um gemeinsam Anstrengungen
zu unternehmen, damit man dieses Gebäude erhalten kann. Aus den Medien ist Ihnen ja bekannt, dass es für dieses Gebäude einen gültigen Abrissbescheid gibt. Mittlerweile existieren konkrete Vorstellungen der Kammer
der Architekten und Ingenieurkonsulenten, falls dieses Haus erhalten bleiben sollte. Auch würden Teile dieses Hauses für die Ausübung der Tätigkeit der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten benutzt werden. Wir sehen dies als allerletzten Versuch, um zu retten, was noch zu
retten ist.
Bgm. DDr. van Staa: Die Jesuiten haben zehn Jahre lang versucht, einen Nutzer für dieses Gebäude zu finden. Sie haben sich an alle
Initiativen gewandt und die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hätte schon lange in diese Gebäude übersiedeln können. Jedoch unzuständige Leute sind immer gescheit. Ich habe mit den Jesuiten schon oft
über dieses Gebäude gesprochen.
Es kann sich jeder bei Dipl.-Ing. Dr. Greiner in der Mag.Abt. III, Bau- und Feuerpolizei erkundigen, denn es ist überhaupt nicht
möglich, dieses Haus aus Gründen des Brandschutzes zu erhalten. Univ.
Prof. Arch. Mag. Lackner - der dieses Haus errichtet hat - hat damals betont, dass dies nur ein provisorischer Bau ist, der höchstens eine Lebensdauer von zwanzig Jahren aufweist.

GR-Sitzung 10.10.2002