Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.147
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Ich bitte, jetzt den geänderten Antrag formulieren zu dürfen
und darüber abstimmen zu lassen. Eine Blamage, wenn dieser Antrag untergeht, würde ich mit Fassung und Würde tragen.
"Die Stadtgemeinde Innsbruck tritt nach Maßgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.11.2002 an den Landesgesetzgeber mit dem Ersuchen
heran, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beleihung von Parkwächtern im Sinne der im Bericht der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
vom 13.2.2003 genannten Ausführungen zu prüfen.
Zach e. h."
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zur Geschäftsordnung! Ich
darf feststellen, dass das ein erweiterter Abänderungsantrag ist. Über diesen
erweiterten Abänderungsantrag ist vorerst abzustimmen, bevor über den
Antrag des Stadtsenates abgestimmt wird.
GR Federspiel: Als Antragsteller bin ich sehr froh über die
lange Debatte und über die Ausführungen der Frau Bürgermeisterin. In
dem dringenden Antrag vom 29.5.2002 steht Folgendes:
"Wenn dies formalrechtlich nicht möglich wäre, sei zu untersuchen, welche
Voraussetzungen bzw. Änderungen dahingehend geschaffen werden
müssten."
Nachdem es sich um einen Antrag von mir handelt, bin ich mit dieser Abänderung einverstanden und hoffe, dass wir hier die Zustimmung bekommen.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Dieser Antrag ist nicht
ein weitergehender, sondern ein wenig weitergehender Antrag, da den Antrag "zu prüfen" weniger weitergehend als "zu schaffen" ist. Es ist aber ein
Abänderungsantrag, also kein Zusatzantrag, die einfachste und formal sauberste Methode. Die Frau Bürgermeisterin hat zum vorliegenden Antrag
des Stadtsenates einen Abänderungsantrag gestellt. Als Erstes ist über diesen Abänderungsantrag und dann ist über den Hauptantrag, in der allenfalls
geänderten Form, abzustimmen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Natürlich ist das ein Abänderungsantrag, über den zuerst abzustimmen ist. Für mich ist es ein weiter-
GR-Sitzung 27.2.2003