Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.38
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c)
Widumweg 1, Neubau
(Wbf 1991)
€ 4.170.000,-(einstimmig)
d)
An-der-Lan-Straße 16, Neubau
(Wbf 1991)
€ 740.000,-(einstimmig)
e)
Schubert- und Mozartblock, Aufstockung (Wbf 1991)
€ 1.950.000,-(gegen ÖVP, 9 Stimmen)
f)
Liebeneggstraße 2, Neubau, Stadtteilzentrum
€ 1.250.000,-(einstimmig)
g)
Wohnheim Pradl, 33 Autoabstellplätze
€ 400.000,-(einstimmig)
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftserklärungen zu Gunsten der Hypo Tirol Bank AG zu
unterzeichnen.
die die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) bei der Tiroler Sparkasse Bank AG
zur Finanzierung der Errichtung von Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsverträge
zu Gunsten der Tiroler Sparkasse Bank AG
zu unterzeichnen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 20.10.2015:
11.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2015
Beschluss (einstimmig):
10.
IV 7716/2015
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für die von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
für die Errichtung verschiedener
Wohnbauvorhaben aufzunehmenden Darlehen über insgesamt
€ 5.600.000,--
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2015:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung verschiedener Wohnbau-Darlehen über
1.
insgesamt € 4.480.000,-- (Zinssatz
0,43 Prozentpunkte über dem 3Monats-EURIBOR, ohne Rundung, mit
vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 10 Jahre,
Rückzahlung in 40 vierteljährlichen
Pauschalraten) und
2.
insgesamt € 1.120.000,-- (Zinssatz
0,46 Prozentpunkte über dem 3Monats-EURIBOR, ohne Rundung, mit
vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 12 Jahre,
Rückzahlung in 48 vierteljährlichen
Pauschalraten),
GR-Sitzung 05.11.2015
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2015 werden gemäß Beilage genehmigt.
12.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2015
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen
Haushalt 2015 wird gemäß Beilage genehmigt.