Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.39

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13.

Verpflichtungsermächtigungen
laut Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2015

Beschluss (einstimmig):
Die Verpflichtungsermächtigungen laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmungen für
den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Hitzl referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 22.10.2015:
14.

KA 2044/2015
Bericht über die stichprobenartige
Prüfung liegenschaftsbezogener
Verträge der Stadtgemeinde Innsbruck

GR Hitzl: Die Kontrollabteilung hat diesen
Bereich der Hoheitsverwaltung nach dem
Bericht über die stichprobenartige Einschau
in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck vom 12.07.2012 nun
zum zweiten Mal einer Überprüfung unterzogen. Daher wurde die Zielsetzung des
nunmehrigen Berichtes zum einen auf die
Nachprüfung der seinerseits betroffenen
Liegenschaften und zum anderen auf die
Verwaltung jener liegenschaftsbezogenen
Verträge gelegt, die die Stadt Innsbruck mit
Dritten abgeschlossen hat.
Am Anfang des Berichts der Kontrollabteilung wird in komprimierter Form der organisatorische Werdegang der städtischen Immobilienverwaltung dargestellt. Danach ist
der Leistungskatalog der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, auf Basis der
Aufgabengebiete gemäß Magistratsordnung
sowie der Produktbeschreibung aufgelistet.
Die Kontrollabteilung thematisiert ferner die
personelle Ausstattung des Referates. Weiters enthält der Bericht Bemerkungen zum
Prozedere betreffend die Umlegung der
Personalkosten auf die für das Referat Liegenschaftsangelegenheiten definierten KostenträgerInnen. Dazu kommen Feststellungen und Empfehlungen im Hinblick auf eine
sachgerechte Zuordnung der Kosten und
Erlöse auf die zur Verfügung stehenden
Kostenstellen und KostenträgerInnen.
GR-Sitzung 05.11.2015

Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der
Nachprüfung hinsichtlich der Bewirtschaftung jener Liegenschaften, die im Bericht
der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Einschau in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck vom Juli 2012 durchleuchtet worden sind, wie z. B.
Grundstücke im Gewerbegebiet Mühlau.
Darüber hinaus wurde die Bewirtschaftung
diverser Grundstücke im Stadtgebiet von
Innsbruck und die diesbezüglichen Vertragsverhältnisse, Alm- und Jagdpachtverträge, Miet- und landwirtschaftliche Pachtverträge, Baurechte und Prekarien untersucht. Dazu wurden mehrere Feststellungen
und Empfehlungen getroffen bzw. ausgesprochen.
Der Bericht der Kontrollabteilung über die
stichprobenartige Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge schließt mit Empfehlungen im Zusammenhang mit der Valorisierung von Mietzinsen, Weiterverrechnung
der Grundsteuer, Vorschreibung der Grundsteuer und Verwaltungsaufwandspauschale
und Verwaltungskostenbeitrag sowie Vertragsgestaltung, Vergebührung von Verträgen, Mietzinsgestaltung, Aufgabenverteilung, Rechnungskontrolle, Vertragsverlängerung und Erstellung eines Liegenschaftsverzeichnisses.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
zur Kenntnis genommen und wird dem
Gemeinderat vorgelegt.
GR Appler: Ich darf der Kontrollabteilung,
aber auch den MitarbeiterInnen der Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, meinen Dank für ihre Arbeit aussprechen.
Einige Dinge möchte ich noch anmerken.
Für mich, aus meiner Praxiserfahrung heraus, ist manches unverständlich. Inhaltlich
kann ich einfach nicht nachvollziehen, dass
das Referat Liegenschaftsangelegenheiten
keine Liste hat, auf der die Grundstücke
ausgewiesen werden - mit Parzellennummer, Lage, Nutzung, Pachtvertrag oder
Grund der Nutzung (es kann ja auch sein,
dass es eine Verkaufsklausel gibt, die Nutzung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
aufrecht zu erhalten), Beginn und vertragsmäßigem Ende des Pachtverhältnisses sowie Pachtzins.
Jede GundeigentümerIn in Tirol hat so etwas - und zwar nicht für die parlamentarische Kontrolle, wie es MEP Mag. Karas,