Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.52
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27.2
nungswerberInnen(vormerk)liste entgegen den städtischen Bestimmungen
für die Vergabe von Mietwohnungen
(Richtlinie für die Vormerkung als
MietwohnungswerberIn bzw. Punktesystem für MietwohnungswerberInnen
bzw. WohnungstauschwerberInnen)
bzw. einzelner Bestimmungen derselben vorgereiht?
MagIbk/8123/MD-POL/19
Wohnungsvergabe durch die
Stadt Innsbruck (GRin Gregoire)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Gregoire und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates am
15.10.2015 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.:
a)
Wurden seit dem 01.01.2013 durch die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, bzw.
den Stadtsenat der Landeshauptstadt
Innsbruck Wohnungen, für welche die
Stadt Innsbruck das Vergaberecht besitzt, an Drittstaatsangehörige vergeben, die nicht als langfristig aufenthaltsberechtigt gelten (bzw. zum
Vergabezeitpunkt galten) bzw. die sich
unmittelbar vor der Stellung des entsprechenden Antrags nicht fünf Jahre
lang ununterbrochen rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben (bzw. hatten)?
b)
Falls ja, um wie viele Drittstaatsangehörige bzw. vergebene Wohnungen
handelt(e) es sich dabei jeweils, aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten bzw.
-jahren und Wohnungskategorien?
Antwort:
Um diese Frage beantworten zu können,
müssten sämtliche anonym dargestellten
Fälle der Sitzungen des gemeinderätlichen
Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe der letzten drei Jahre einzeln betrachtet werden, um anschließend die
Staatsangehörigkeiten im EDV-Programm
zu eruieren. Die Fälle werden nämlich im
gemeinderätlichen Ausschuss für Soziales
und Wohnungsvergabe weitgehend ohne
Staatsbürgerschaften eingebracht, um eine
wertfreie Meinungsbildung und Beschlussfassung zu ermöglichen. Eine Vorlage im
Ausschuss erfolgt aufgrund der teilweise
extrem prekären familiären, wohnlichen
bzw. gesundheitlichen - teilweise lebensbedrohlichen - Lebensumstände und nicht
aufgrund der Herkunft.
b)
Antwort 1. a) und 1. b):
Ja, ein Fall über Beschluss des Stadtsenats
im April 2014 für die Vergabe einer VierZimmer-Wohnung.
c)
Aus welchen Gründen erfolgten die gegenständlichen Wohnungsvergaben
jeweils?
Antwort:
Personenbezogene Daten unterliegen dem
Datenschutz. Um den Fall zu begründen,
müsste dieser detailliert dargestellt werden.
Eine detaillierte Darstellung des Falles ließe
Rückschlüsse auf die Person(en) zu und
kann daher ohne den Schutz von personenbezogenen Daten zu verletzen nicht
wiedergegeben werden.
Frage 2.:
a)
Wurden seit dem 01.01.2013 durch die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, bzw.
den Stadtsenat der Landeshauptstadt
Innsbruck Wohnungswerber mit Drittstaatsangehörigkeit auf der Woh-
GR-Sitzung 05.11.2015
Falls ja, um wie viele Drittstaatsangehörige handelt(e) es sich dabei jeweils,
aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten
bzw. -jahren, und aus welchen Gründen erfolgte jeweils diese Vorreihung?
Antwort:
Siehe Antwort Punkt 2. a).
Frage 3.:
a)
Wurden seit dem 01.01.2013 durch die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, bzw.
den Stadtsenat der Landeshauptstadt
Innsbruck WohnungswerberInnen mit
Drittstaatsangehörigkeit auf der Wohnungswerber(vormerk)liste im Rahmen
der städtischen Bestimmungen für die
Vergabe von Mietwohnungen aus dem
Grund drohender/bestehender Wohnungslosigkeit oder unter dem Titel besonders berücksichtungswürdige und
dringende Fälle vorgereiht?
Antwort:
Siehe Antwort Punkt 2. a).