Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.66
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Im Anhörungsverfahren erklärte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dass die Organisationsdatenbank noch während der Prüfung
der Kontrollabteilung aktualisiert worden sei.
Sachgerechte
Zuordnung Kosten
und Erlöse
Empfehlung
Des Weiteren setzte die Kontrollabteilung ihren Prüfungsschwerpunkt
auf eine sachgerechte Zuordnung der Kosten und Erlöse auf die zur
Verfügung stehenden Kostenstellen und Kostenträger. Demzufolge hat
die Kontrollabteilung die Kostenartengruppen – Instandhaltungs-,
Sonstige Betriebs- sowie Fremdleistungskosten – exemplarisch auf
deren sachgemäße Verbuchung überprüft.
Die Einschau zeigte, dass in allen geprüften Kostenartenklassen teilweise unzutreffende Buchungen vorgenommen worden sind. Um die
Aussagekraft der städtischen KLR zu verbessern, hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk auf eine sachgerechte
Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen auf die jeweiligen Kostenstellen bzw. Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen) zu legen.
Laut Stellungnahme beabsichtige das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, eine entsprechende Schulung der mit den Buchungen befassten Referatsmitarbeiter durch die MA IV, Amt für Rechnungswesen, Referat Buchhaltung in Anspruch nehmen zu wollen.
5 Gewerbegebiet Mühlau
Nachprüfung
Zu Beginn ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung ein Follow up zu jenen Liegenschaften durchgeführt, die im Bericht der Kontrollabteilung
über die stichprobenartige Einschau in die Liegenschaftsverwaltung der
Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-01447/2012, vom 12.07.2012 durchleuchtet worden sind.
5.1 Grundstück Nr. 240 (Richard-Berger-Straße 19)
Mietverhältnis
Die einst vorgenommene Einschau zeigte, dass eine Teilfläche dieses
Grundstückes im Zeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2010 einer Mieterin zur Lagerung von Alteisencontainern überlassen worden ist. Nach
dem 31.08.2010 konnte diese Liegenschaft keiner Verwertung mehr
zugeführt werden. Erst Mitte des Jahres 2013 ist eine Teilfläche
des Gst. Nr. 240, EZ 128, GB 81121 Mühlau (Gesamtflächenausmaß
1.259 m²) im Ausmaß von 350 m² vermietet worden. Das gegenständliche Mietverhältnis hat mit 01.08.2013 begonnen und endet vereinbarungsgemäß durch Zeitablauf am 31.07.2017.
Mietzins
Als Mietzins war lt. Mietvertrag ein Betrag von monatlich netto € 0,80
pro m² vertraglich festgesetzt, womit sich der Bestandzins für die angemietete Teilfläche auf netto € 280,00 beläuft.
Verwaltungskostenbeitrag
Des Weiteren konnte der Vereinbarung entnommen werden, dass „als
monatlicher Verwaltungsbeitrag (für Vorschreibung, Evidenz etc.) von
der Stadt Innsbruck € 2,50 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“ verrechnet werden. Zu diesem Vertragspassus hat die Kontrollabteilung
vollständigkeitshalber angemerkt, dass es sich hierbei um einen Beitrag zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes (Evidenthaltung, Versand von Rechnungen, Berechnung von Wertsicherungen u.a.m.) der
IISG und nicht der Stadt Innsbruck handelt.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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