Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.72
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Verwaltungskostenbeitrag
Zu den Mietvorschreibungen hielt die Kontrollabteilung fest, dass dem
Bestandnehmer ab April 2012 ein der Höhe nach unzutreffender (vertraglich vereinbarter) Pauschalbetrag zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes der IISG von monatlich netto € 5,00 (anstelle monatlich
netto € 2,50) in Rechnung gestellt worden ist.
Grundstückstausch
Außerdem stellte die Kontrollabteilung fest, dass die städtischen Liegenschaften Gst. Nr. 147, KG Mühlau, sowie die Gste. Nrn. 782, 783
und 786, EZ 827, KG Arzl, gemäß Beschluss des GR vom 11.07.2013
in die IIG & Co KG eingebracht worden sind. Zugleich stimmte der GR
zu, diese Liegenschaften gegen das sich im Eigentum des N.N. befindliche Grundstück Nr. 105/3 (Haller Straße 160), vorgetragen in EZ 563,
KG Mühlau, zu tauschen.
Der Tausch der angeführten städtischen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 5.259 m² mit dem sich im Privateigentum befindlichen
Grundstück Nr. 105/3 (Haller Straße 160) im Ausmaß von 2.090 m²
erfolgte zum Stichtag 31.12.2013. Der Erwerb des Grundstückes
Nr. 105/3 dient der künftigen gemeinsamen Bebauung der Liegenschaften Gst. Nr. 102/2 (Haller Straße 164) sowie Gst. Nr. 101 (Haller
Straße 168), und zwar mit einer geplanten Nichtwohnnutzung im Erdgeschoß und geförderter Wohnbebauung in den Obergeschoßen.
Die Liegenschaft Gst. Nr. 102/2 (Fläche 3.041 m²), welche sich im
Eigentum der N.N. GmbH befand, ist gegen das IIG & Co KG-eigene
Grundstück Nr. 1127/5 (Fläche 4.257 m²) getauscht worden. Letztgenanntes Grundstück ist nach derzeitiger Rechtslage allerdings noch bis
31.12.2023 an ein Unternehmen zum Betrieb einer Tankstelle verpachtet. Das Grundstück Nr. 101 (Fläche 1.399 m²) wurde von der IIG & Co
KG mit Zustimmung des GR der Stadt Innsbruck käuflich erworben.
Einbringung der
Mietvereinbarung in die
IIG & Co KG
Mit Einbringungsvertrag vom 25.07.2013 ist auch das zum Einbringungsstichtag 01.08.2013 an der Liegenschaft Nr. 147 bestehende
Mietverhältnis (Teilfläche I) an die IIG & Co KG übergegangen.
Infolgedessen wurde der Gesellschaft auch der für den Zeitraum vom
01.08.2013 bis 31.03.2015 vereinbarte Mietzins in Höhe von insgesamt
netto rd. € 4.200,00 der IIG & Co KG zugesprochen.
5.7.2 Teilfläche II Grundstück Nr. 147
Mietverhältnis
Mietzins
Mit Mietvertrag vom 29.06. bzw. 30.06.2010 ist vom Grundstücksbestand der Liegenschaft Nr. 147 im Osten eine Teilfläche von 1.000 m²
einem Transportunternehmen zum Zweck der Abstellung von Fahrzeugen überlassen worden. Das Mietverhältnis wurde für die Dauer vom
01.07.2010 bis 31.12.2010 abgeschlossen. Hinsichtlich des Mietzinses
galt ein monatlicher Betrag in Höhe von € 500,00 (€ 0,50 pro m²) als
vereinbart.
Verlängerung
Mietverhältnis
Nach einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2011
mit einem Bestandzins von erneut monatlich € 500,00 wurde dieses mit
Nachtrag vom 02.01. bzw. 09.01.2012 um weitere fünf Jahre, somit bis
zum 31.12.2016, verlängert. Die Höhe des aktuellen Mietzinses blieb
wiederum unverändert und wurde vertraglich mit monatlich netto
€ 500,00 fixiert.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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