Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.86
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Darauf Bezug nehmend hat die geprüfte Dienststelle zugesagt,
dass sie die Unzulänglichkeiten (Verwaltungskostenbeitrag, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Wertanpassung etc.), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hausverwalters aufgezeigt wurden, mit der IISG klären werde.
Vertragsverlängerungen
11) Vermeidung einer allenfalls auftretenden Problematik im Hinblick
auf eine stillschweigende Erneuerung bzw. Verlängerung von Bestandverträgen durch (rechtzeitigen) Abschluss schriftlicher Vereinbarungen in allen Bestandangelegenheiten.
Dazu berichtete die Leiterin des betreffenden Referates, dass die
Fristenerinnerung über die Aktenverwaltungssoftware nicht entsprechend funktioniere. Seit geraumer Zeit werde ein Fristenbuch
geführt, in dem sämtliche Verträge bzw. deren Vertragsende vorgemerkt werden.
Liegenschaftsverzeichnis
12) Erstellung eines aussagekräftigen Liegenschaftsverzeichnisses
für sämtliche städtische Grundstücke und in weiterer Folge Aktualisierung der erfassten Daten des städtischen Grundbesitzes.
Dazu führte die Referatsleiterin aus, dass die Erstellung eines
Liegenschaftsverzeichnisses mit sämtlichen Daten zu den einzelnen Grundstücken zwar grundsätzlich eine ausgezeichnete Anregung ist, jedoch muss die Möglichkeit deren (vor allem in absehbarer Zeit) praktischer Umsetzung nicht zuletzt aus personellen
Gründen in Frage gestellt werden. Die Mitarbeiter des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten seien bereits derzeit mehr als ausgelastet und wäre für die Erstellung des genannten Liegenschaftsverzeichnisses die entsprechende Freistellung eines Mitarbeiters erforderlich.
Darüber hinaus informierte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, dass es in Abstimmung mit dem Referat
Liegenschaftsangelegenheiten die Kompetenzen zur Erhaltung
und Vermehrung des städtischen Grundbesitzes aus finanzwirtschaftlicher Sicht gerne einbringen werde.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 22.10.2015:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 05.11.2015 zur Kenntnis gebracht.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25