Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.28
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Das Gesetz ist so, wie es ist, zu vollziehen.
Das ist nicht einfach und wir haben darüber
schon einige Gespräche geführt. Wir sind
auf menschlicher und persönlicher Ebene in
bestem Einvernehmen, aber das Gesetz
zwingt uns in ein gemeinsames Boot, wo
beide Seiten nicht unbedingt hineinwollten.
Es nützt nichts, jetzt sitzen wir drinnen und
der Vorschlag ist so, wie er ist. Wir werden
unsere Aufgaben bestmöglich ausführen.
GR Grünbacher: Ich möchte mich ausdrücklich für die Amtsübernahme bedanken,
auch wenn sie verpflichtend ist. Es ist nicht
einfach, jemanden für diese Aufgaben zu
bekommen. Viele Freiwillige findet man für
so einen Job nicht. Allerdings handelt es
sich um einen wesentlichen Bereich - auch
für die Stadtgemeinde Innsbruck. Wir werden kraft Gesetzes zur Übernahme dieser
Agenden genötigt. Andere Jobs sind aber
lustiger!
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
07.10.2014 (Seite 630) wird angenommen.
18.
I-RA 16/2012
Sportmedizin- und Therapiezentrum Olympia-West, Baurechtsvertrag mit Austria Ski Team Handels- und BeteiligungsgesmbH
und SCA Immo GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.10.2014:
1.
Die Stadt Innsbruck zahlt der Republik
Österreich eine Nachzahlung in Höhe
von € 315.000,-- für die Lastenfreistellung der zur Bildung der Baurechtsliegenschaft benötigten Teilfläche aus
Grundstück 1788/1 KG Pradl.
2.
Die Zahlung erfolgt zum Zwecke des
Vorantreibens des Projektes Neubau
Sportklinik und unter der Voraussetzung, dass sich die BaurechtsnehmerInnen zur gänzlichen Refundierung
dieser Zahlung an die Stadt Innsbruck
verpflichten, wobei das vorliegende
Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Hölzl & Hubner Immobilien GmbH vom 03.07.2014 keine
Entscheidungsgrundlage darstellt.
GR-Sitzung 16.10.2014
3.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Einzelheiten der Rückzahlung
in Abstimmung mit der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, mit
den BaurechtsnehmerInnen zu vereinbaren.
4.
Für die Finanzierung der gegenständlichen Nachzahlung in Höhe von
€ 315.000,-- wird ein Nachtragskredit
auf Vp. 5/846000-001200 genehmigt.
5.
Die BaurechtsnehmerInnen haften der
Stadt Innsbruck gegenüber im Umfang
ihrer Anteile am Baurecht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Akt fällt
unter die Rubrik: "Was lange währt, wird
endlich gut." Ich hoffe sehr, dass wir den
Baubeginn erleben werden, wenn die vertraglichen Regelungen für das Sportmedizin- und Therapiezentrum Olympia-West
unter Dach und Fach sind.
Die Verhandlungen sind schwierig, es gibt
viele Zuständigkeiten und es dauert, bis der
Baurechtsvertrag gelöst ist. Das passiert
quasi in Vorfolge eines sehr intensiven,
schönen Projekts (ich glaube, Architekt
DI Obermoser wird es realisieren, wenn ich
nicht irre). Es geht um eine wichtige und
sinnvolle Bebauung. Die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK), das
Sportmedizin- und Therapiezentrum und der
Österreichische Schiverband (ÖSV) werden
in diesem Gebäude eine neue Heimat finden.
Gleichzeitig bedeutet das auch eine Bereinigung der räumlichen Situation auf dem
Areal der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI).
Ich hoffe, dass es wirklich zur Umsetzung
gelangt. Die vertraglichen Voraussetzungen
wären mit diesem Akt heute erledigt.
19.
IV 6676/2014
Straßen- und Regionalbahnprojekt, Vorfinanzierung von Landesanteilen (gemäß § 33 IStR)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer bringt folgende
Notrechtsverfügung im Stadtsenat vom
13.08.2014 nachträglich zur Kenntnis: