Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.54
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 657 -
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 02.10.2014:
39.
40.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU - B2, Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1 und Nr. HU - B1/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
III 10464/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F46, Arzl, Teilflächen der Gpn. 812, 813 und 814,
alle KG Arzl (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL F36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F46, Arzl, Teilflächen der Gpn. 812, 813 und 814, alle KG
Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
III 10465/2014
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HU - B2, Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1
und Nr. HU - B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
41.
III 10467/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F6, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 50d, Teilfläche der Gp. 3205/8, KG Hötting
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F1), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F6, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 50d, Teilfläche der
Gp. 3205/8, KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F1), ge-
GR-Sitzung 16.10.2014