Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.74
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Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Ing. Ebner und GRin DIin Sprenger,
2 Stimmen; gegen GRÜNE und SPÖ,
14 Stimmen):
Der von StR Gruber sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 10.07.2014 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach angenommen.
53.3
I-OEF 82/2014
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG, Einrichtung einer Perspektivengruppe (GRin Gregoire)
GR Grünbacher: Ich hätte eine Frage an
den Magistratsdirektor, ob so etwas aktienrechtlich überhaupt zulässig ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielleicht darf
ich vorab sagen, wie ich diesen Antrag lese.
Ich werde beauftragt, im Sommer 2014 eine
Perspektivengruppe - der Antrag ist auch
zeitlich überholt - einzurichten, die in weiteren Beratungen einen Leitfaden über die
künftige strategische Ausrichtung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) erstellen soll, zu einer ersten Sitzung einzuberufen.
Die Zusammensetzung ist im Antrag geklärt. Ich denke, dass der Gemeinderat immer Gruppen einrichten kann, die alle möglichen Leitfäden erarbeiten.
Ich weise nur darauf hin, dass ich die Umsetzung dieser Perspektivengruppe als sehr
schwierig erachte und möchte keine Perspektivengruppe daran hindern, sich damit
zu befassen. Die Frage ist, ob der Gemeinderat eine Perspektivengruppe beauftragt.
Wir haben einen Aufsichtsrat und es gibt einen Vorstand. Der Aufsichtsrat ist auch sehr
strategisch tätig und wird auch das richtige
Gremium sein. Ob er mit dem Ergebnis immer zufrieden ist, ist etwas anderes. Die
Perspektivengruppe ist im Prinzip eigentlich
überholt bzw. sehe ich nicht die Notwendigkeit, eine Gruppe einzurichten, wo ich der
Gruppe dann leider vor Beginn der Sitzung
sagen muss, dass die Umsetzung nahezu
unmöglich sein wird.
GRin Gregoire: Zuerst möchte ich natürlich
"Sommer 2014" auf "Herbst 2014" korrigieren oder "sobald als möglich".
GR-Sitzung 16.10.2014
Ich ersuche um
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
GR Grünbacher: Ich möchte noch einmal
darauf hinweisen, dass es eine Aktiengesellschaft ist und die Aktionäre nicht nur aus
Innsbrucker Gemeinde bestehen sondern
ein zweiter Aktionär dabei ist. Somit können
meiner Meinung nach die Grundsatzgeschichten genauso im Gemeinderat beschlossen werden.
Die Bindung des Aufsichtsrates an irgendwelche Geschichten ist sowieso nicht gegeben - weder in einer Perspektivengruppe,
noch sonst. Hier ist der Gemeinderat das
einzig legitime Gremium. Persönlich werde
ich das ablehnen, da ich keine Notwendigkeit sehe. Das ist ein Show-Gremium.
StR Mag. Fritz: Ich finde prinzipiell nichts
Unsinniges daran, dass wir uns, als die
Mehrheitseigentümer, überlegen, in welche
Richtung sich dieses Unternehmen entwickeln sollte. Schließlich gibt es eine Hauptversammlung, wo bestimmte Beschlüsse
gefasst werden.
Die Frau Bürgermeisterin ist übrigens seit
der Stadtrechtsreform (StRR) in solchen
strategischen Fragen auch an Meinungsbildungen im Stadtsenat gebunden. Es auf eine bestimmte, erweiterte Nachdenkgruppe
für Strategie zu stützen, halte ich prinzipiell
nicht für unsittlich oder unmöglich.
Zur aktienrechtlichen Frage möchte ich nur
zur allfälligen Erheiterung oder auch Bestürzung (je nachdem, wie man das sieht)
sowohl bei Juristinnen und Juristen als auch
Realistinnen und Realisten in diesem Hause
nicht unterschlagen wissen, dass wir laut
einem Gutachten der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, zu einer In-Haus-Auftragsvergabe an die IKB diese nach der
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wie eine eigene Dienststelle kontrollieren, ob das aktienrechtlich
durch die Satzung und einige andere Bestimmungen so erheblich eingeschränkt ist,
dass wir quasi mit der IKB anschaffen können was wir wollen.
Das gilt natürlich immer nur, wenn sie einen
Auftrag zugeschanzt haben will. Wenn wir
sonst etwas von ihr wollen, schaut es wieder anders aus. Dann schreit der Vorstand:
Aktiengesetz. Ich bin für ein wenig Konse-